BR-Wahl nach Firmen-Aufsplittung
Bei uns im Betrieb muss durch den Rücktritt eines BR-Mitgliedes neu gewählt werden. Ich werde wohl in den Wahlvorstand kommen.
Wir haben eine komplizierte Situation. Unser Unternehmen hat vor gut vier Jahren gewisse Abteilungen durch einen Betriebsübergang zu neuen Firmen gemacht. Für die Mitarbeiter änderte sich im Grunde nichts. Das Ursprungsunternehmen ist nun sozusagen die übergeordnete Firma mit drei Töchtern, die es nur auf dem Papier und irgendwelchen internen Hin- und Her-Schiebereien gibt.
Von daher wurde beim letzten Mal auch weiterhin nur ein BR für die Ursprungsfirma gewählt, der für alle zuständig ist. Dagegen ist das Unternehmen jedoch gerichtlich vorgegangen (Endscheidung steht aus).
Meine Frage: Wenn der aktuelle BR nur einen Wahlvorstand bestimmt, dann kann dieser doch nur eine Wahl durchführen, die wieder einen BR von allen Unternehmen wählen lässt. Oder könnten auch Wahlen in den einzelnen Firmen durchgeführt werden?
Community-Antworten (2)
14.01.2015 um 13:47 Uhr
Im § 1 Abs. 2 BetrVG heißt es:
Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn
- zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder
- die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.
Das scheint doch so bei Euch zu sein - oder?
14.01.2015 um 15:16 Uhr
zu 1) alle Unternehmen tragen zu den Produkten bei, in unserem Fall Zeitungen, Zeitschriften. Die einen als Redaktion, andere als Layouter, dritte verkaufen Anzeigen und welche sind der Vertrieb. Von daher benutzt jeder seinen eigenen Computer und tut seine Arbeit. Es gibt gemeinsame Computer-Server und Großraumbüros in einem Haus mit vier Etagen. Alle haben die gleiche Mailadresse der Ursprungsfirma. Tja, alle arbeiten wie in der vorherigen gemeinsamen Firma für den gleichen Zweck - und die einen könnten ohne die anderen nicht existieren. Wenn ein Teil ausfällt, muss die Aufgaben durch eine andere Firma übernommen werden. Natürlich könnte die dann wirklich extern liegen - aber das alles ist aktuell nicht der Fall.
zu 2) die Organisation hat sich nicht geändert
Grundsätzlich gibt es das gleiche Führungspersonal wie vorher. Von den zwischenzeitlich eingesetzten Geschäftsführern bei den abgespalten Firmen sind zwei mittlerweile wieder abberufen und der GF der Ursprungsfirma ist dort schon seit längerem wieder kommissarisch oder sonstwie wie vorher in der Verantwortung.
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