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Kundenklingel verbunden mit MA Telefon

J
Johan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Arbeitgeber möchte im Verkaufsraum an den infoständen eine Kundenklingel anbringen. Diese soll dazu dienen, dass wartende Kunden diese betätigen um dem Verkäufer hinzuweisen das er wartet. Durch den Knopfdruck auf der Klingel soll ein Signal an das Telefon vom Mitarbeiter weitergeleitet werden. Jetzt wollen wir im BR wissen ob das der Mitbestimmung unterliegt.

1.950014

Community-Antworten (14)

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Pickel

11.01.2015 um 02:02 Uhr

Kann man bestimmt so konstruieren. Sofern es nicht aber mehr als die reine Weiterleitung des klingelsignals ist, werdet ihr dem nicht widersprechen können.

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gironimo

11.01.2015 um 09:53 Uhr

Das setzt ja voraus, dass irgendwo IT ins Spiel kommt. Der Klingelknopf muss ja das Signal an ein bestimmtes Mobilphon weiterleiten.

Da setzt die Mitbestimmung ein und ist bei der Nutzung von Handys ohnehin gegeben (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Das es da möglicher Weise einiges zu regeln gäbe, kann ich mir vorstellen.

P
Pickel

11.01.2015 um 15:21 Uhr

Girokonto anzwortet hier mal wieder mit einer gefährlichen einseitigen Oberflächlichkeit und erweckt damit einen völlig falschen Eindruck. 87 I Nr 6 gilt ausschließlich für solche neuen IT-Systeme, mit denen AN überwacht werden können. Hier ist nur von der Weiterleitung eines klingelsignals auf ein vorhandenes Telefon die Rede.

H
Hoppel

11.01.2015 um 15:57 Uhr

@ johan

Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, was ihr hier ggf. mitbestimmen wollt.

Wenn die Infostände ständig besetzt wären (oder sich Ansprechpartner in diesem Bereich aufhalten und so mitbekommen würden, wenn dort ein Kunde steht), müsste ein solcher Klingelknopf doch überhaupt nicht angebracht werden.

Was sind Eure konkrete Befürchtungen? Welche Auswirkung hätte diese Weiterschaltung auf ein Telefon?

G
gironimo

11.01.2015 um 16:19 Uhr

Wie leitet der Klingelton sich wohl weiter.... hier ist mit Sicherheit eine Telefonverbindung aufzubauen und das wird ja wohl nicht mit handvermittelten "stöpseln" der Fall sein. Im Grunde ist der Klingelknopf eine Telefonanlage mit Schnellwahltaste (der Knopf).

Also ich denke die Oberflächlichkeit lässt derjenige walten, der sich nicht mit dem System auseinandersetzt.

Und wer weiß - hoffentlich der BR des Kollegen "Johan " der von seinem Inforecht gebrauch gemacht hat - was möglichere Weise alles bei der Gelegenheit registriert wird und ausgewertet werden kann und soll. Wenn nichts ist ja gut - wer aber gleich sagt, da wird wohl nicht ....

Also - nicht nur auf den Klingelknopf schauen, sondern auch unter den Tisch, auf dem er steht.

K
kratzbuerste

11.01.2015 um 16:26 Uhr

Zitat: "87 I Nr 6 gilt ausschließlich für solche neuen IT-Systeme"

Das stimmt ja so auch nicht. Auch Änderungen der Nutzung oder der Leistungsmerkmale bestehender Anlagen fallen unter den § 87 BetrVG.

E
Erschüttert

11.01.2015 um 16:41 Uhr

Natürlich muss auch hier mitbestimmt werden.

Wenn jemand draußen an der Tür klingelt natürlich auch.

Daher vor dem reinlassen immer erst eine Sitzung abhalten!!!!!

Achtung! Dies gilt auch dann, wenn einer nach dem Service ruft. Auch hier handelt es sich um eine Übertragung von Daten.

J
Johan

11.01.2015 um 16:42 Uhr

@hoppel es geht darum, dass die MA Stress ausgesetzt sind. Da wir zumal sehr schmal besetzt sind befürchten wir das z. B wenn ein Berater gerade im Kundengespräch ist die ganze Beratung durch das klingeln gestört wird

E
Erschüttert

11.01.2015 um 16:53 Uhr

Wenn ein Info begehrender danebensteht und einen genervten Eindruck macht weil er endlich jemanden gefunden hat, stört natürlich nicht oder?

E
Erschütterer

11.01.2015 um 17:03 Uhr

Die dümmsten Antwortgeber, Pickel und erschüttert, sind mal wieder in einem Thread vereint. Armes forum.

S
Snooker

11.01.2015 um 17:15 Uhr

@Johann Jedes Signal das über Funk am Handy ankommt ist kann/und wird wahrscheinlich auch, vom Anbieter aufgezeichnet. Ein AG kann sich hier genau wie bei einer Telefonrechnung mit genauem Verlauf von Eingehenden und Ausgehenden Gesprächen, feststellen lassen wer wann welches einkommende Signal bestätigt hat (sofern er dies beim Anbieter beantragt): Schon hätte man eine perfekte Mitarbeiterüberwachung.

M
Multibär

11.01.2015 um 18:35 Uhr

@Johan, nun ja ohne deine Telefonie und deine IT Vereinbarungen zu kennen, würde ich an euer stelle Schriftlichklären das es keine Leistungs und Verhaltendskontrolle gibt . Ich glaube nicht das nur das Signal weiter gegeben wird, er will ja was erreichen. Bessere Kundenzufriedenheit. Was ist den wenn Kunden sich Beschweren und sagen sie hätten geklingelt und keiner kam an laden ? Da wird der Ag dann ja bestimmt anfangen zu suchen. Und dann ist es natürlich eine frage was mit dem ergniss passiert. Zumindest wenn es nicht an der Technick liegt. Also klärt ab, was dann passiert wenn es Streit gibt und der AG wissen will warum die Kunden mekern... für mich seit ihr in der MBR und müsste zumindest eine Reglungsvereinbarung treffen.

J
Johan

11.01.2015 um 19:50 Uhr

danke Snooker & Multibär. Sowie ich unseren AG kenne, wird er natürlich sofort abstreiten das er Ergebnisse auswertet also bin ich mal gespannt wie er darauf reagiert.

P
paula

11.01.2015 um 20:26 Uhr

bevor man hier losmarschiert als erstes mal den Sachverhalt aufklären. Was kann das System wirklich was wird gespeichert etc. Dann einen Blick in bestehende BVs: vielleicht schon geregelt z.B. als Leistungsmerkmal der TK Anlage?

und wenn es sich dann um ein objektiv geeignetes System zum Leistungs- und/oder Verhaltenskontrolle ist, geht die Party los

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