Erstellt am 11.01.2015 um 01:02 Uhr von Pickel
Kann man bestimmt so konstruieren. Sofern es nicht aber mehr als die reine Weiterleitung des klingelsignals ist, werdet ihr dem nicht widersprechen können.
Erstellt am 11.01.2015 um 08:53 Uhr von gironimo
Das setzt ja voraus, dass irgendwo IT ins Spiel kommt. Der Klingelknopf muss ja das Signal an ein bestimmtes Mobilphon weiterleiten.
Da setzt die Mitbestimmung ein und ist bei der Nutzung von Handys ohnehin gegeben (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Das es da möglicher Weise einiges zu regeln gäbe, kann ich mir vorstellen.
Erstellt am 11.01.2015 um 14:21 Uhr von Pickel
Girokonto anzwortet hier mal wieder mit einer gefährlichen einseitigen Oberflächlichkeit und erweckt damit einen völlig falschen Eindruck. 87 I Nr 6 gilt ausschließlich für solche neuen IT-Systeme, mit denen AN überwacht werden können. Hier ist nur von der Weiterleitung eines klingelsignals auf ein vorhandenes Telefon die Rede.
Erstellt am 11.01.2015 um 14:57 Uhr von Hoppel
@ johan
Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, was ihr hier ggf. mitbestimmen wollt.
Wenn die Infostände ständig besetzt wären (oder sich Ansprechpartner in diesem Bereich aufhalten und so mitbekommen würden, wenn dort ein Kunde steht), müsste ein solcher Klingelknopf doch überhaupt nicht angebracht werden.
Was sind Eure konkrete Befürchtungen? Welche Auswirkung hätte diese Weiterschaltung auf ein Telefon?
Erstellt am 11.01.2015 um 15:19 Uhr von gironimo
Wie leitet der Klingelton sich wohl weiter.... hier ist mit Sicherheit eine Telefonverbindung aufzubauen und das wird ja wohl nicht mit handvermittelten "stöpseln" der Fall sein. Im Grunde ist der Klingelknopf eine Telefonanlage mit Schnellwahltaste (der Knopf).
Also ich denke die Oberflächlichkeit lässt derjenige walten, der sich nicht mit dem System auseinandersetzt.
Und wer weiß - hoffentlich der BR des Kollegen "Johan " der von seinem Inforecht gebrauch gemacht hat - was möglichere Weise alles bei der Gelegenheit registriert wird und ausgewertet werden kann und soll. Wenn nichts ist ja gut - wer aber gleich sagt, da wird wohl nicht ....
Also - nicht nur auf den Klingelknopf schauen, sondern auch unter den Tisch, auf dem er steht.
Erstellt am 11.01.2015 um 15:26 Uhr von kratzbuerste
Zitat: "87 I Nr 6 gilt ausschließlich für solche neuen IT-Systeme"
Das stimmt ja so auch nicht. Auch Änderungen der Nutzung oder der Leistungsmerkmale bestehender Anlagen fallen unter den § 87 BetrVG.
Erstellt am 11.01.2015 um 15:41 Uhr von Erschüttert
Natürlich muss auch hier mitbestimmt werden.
Wenn jemand draußen an der Tür klingelt natürlich auch.
Daher vor dem reinlassen immer erst eine Sitzung abhalten!!!!!
Achtung! Dies gilt auch dann, wenn einer nach dem Service ruft. Auch hier handelt es sich um eine Übertragung von Daten.
Erstellt am 11.01.2015 um 15:42 Uhr von Johan
@hoppel es geht darum, dass die MA Stress ausgesetzt sind. Da wir zumal sehr schmal besetzt sind befürchten wir das z. B wenn ein Berater gerade im Kundengespräch ist die ganze Beratung durch das klingeln gestört wird
Erstellt am 11.01.2015 um 15:53 Uhr von Erschüttert
Wenn ein Info begehrender danebensteht und einen genervten Eindruck macht weil er endlich jemanden gefunden hat, stört natürlich nicht oder?
Erstellt am 11.01.2015 um 16:03 Uhr von Erschütterer
Die dümmsten Antwortgeber, Pickel und erschüttert, sind mal wieder in einem Thread vereint. Armes forum.
Erstellt am 11.01.2015 um 16:15 Uhr von Snooker
@Johann
Jedes Signal das über Funk am Handy ankommt ist kann/und wird wahrscheinlich auch, vom Anbieter aufgezeichnet. Ein AG kann sich hier genau wie bei einer Telefonrechnung mit genauem Verlauf von Eingehenden und Ausgehenden Gesprächen, feststellen lassen wer wann welches einkommende Signal bestätigt hat (sofern er dies beim Anbieter beantragt):
Schon hätte man eine perfekte Mitarbeiterüberwachung.
Erstellt am 11.01.2015 um 17:35 Uhr von Multibär
@Johan,
nun ja ohne deine Telefonie und deine IT Vereinbarungen zu kennen, würde ich an euer stelle Schriftlichklären das es keine Leistungs und Verhaltendskontrolle gibt . Ich glaube nicht das nur das Signal weiter gegeben wird, er will ja was erreichen. Bessere Kundenzufriedenheit. Was ist den wenn Kunden sich Beschweren und sagen sie hätten geklingelt und keiner kam an laden ? Da wird der Ag dann ja bestimmt anfangen zu suchen. Und dann ist es natürlich eine frage was mit dem ergniss passiert. Zumindest wenn es nicht an der Technick liegt.
Also klärt ab, was dann passiert wenn es Streit gibt und der AG wissen will warum die Kunden mekern... für mich seit ihr in der MBR und müsste zumindest eine Reglungsvereinbarung treffen.
Erstellt am 11.01.2015 um 18:50 Uhr von Johan
danke Snooker & Multibär. Sowie ich unseren AG kenne, wird er natürlich sofort abstreiten das er Ergebnisse auswertet also bin ich mal gespannt wie er darauf reagiert.
Erstellt am 11.01.2015 um 19:26 Uhr von paula
bevor man hier losmarschiert als erstes mal den Sachverhalt aufklären. Was kann das System wirklich was wird gespeichert etc. Dann einen Blick in bestehende BVs: vielleicht schon geregelt z.B. als Leistungsmerkmal der TK Anlage?
und wenn es sich dann um ein objektiv geeignetes System zum Leistungs- und/oder Verhaltenskontrolle ist, geht die Party los