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Lose Listen - Müssen diese Blätter "zusammengetackert" oder anderweitig fest verbunden sein?

H
HundS
Nov 2016 bearbeitet

Vielleicht wurde diese Frage ja schon mal gestellt und beantwortet, aber ich kann nichts dazu finden. Wie ist zu entscheiden wenn bei der Abgabe der Vorschlagslisten, drei einzelne Blatt abgegeben werden oder diese Blätter "nur" mit einer Büroklammer verbunden sind ? Oder Müssen diese Blätter "zusammengetackert" oder anderweitig fest verbunden sein?

Gibt es dazu rechtliche Festlegungen und wenn ja, wo ?

Vorab besten Dank

6.98801

Community-Antworten (1)

P
Peanuts

26.09.2009 um 14:55 Uhr

"Wie ist zu entscheiden wenn bei der Abgabe der Vorschlagslisten, drei einzelne Blatt abgegeben werden oder diese Blätter "nur" mit einer Büroklammer verbunden sind ? "

Oder Müssen diese Blätter "zusammengetackert" oder anderweitig fest verbunden sein? "

Eine feste Verbindung ist nicht zwingend erforderlich. Eine solch eingereichter Wahlvorschlag darf durch den WV nicht zurück gewiesen werden, wenn klar ersichtlich ist (z.B. durch entsprechende Beschriftung), dass es sich um eine einheitliche Urkunde (Wahlvorschlag) handelt.

"Gibt es dazu rechtliche Festlegungen und wenn ja, wo ?"

BAG, 25.5.2005 – 7 ABR 39/04

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