Erstellt am 07.01.2015 um 13:05 Uhr von gironimo
Man kann alles mögliche tun - ich denke eher nicht; es sei denn, Ihr habt selbst Zweifel. Wenn sich herausstellt das etwas nicht gesetzeskonform ist, wäre die Regelung ungültig.
Erstellt am 07.01.2015 um 13:34 Uhr von martinez
Hi,
Nein MUSS man nicht!!
Erstellt am 07.01.2015 um 13:51 Uhr von paula
Muss man nicht und als AG würde ich mich hier mit Händen und Füßen wehren