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Aushänge macht doch der Arbeitgeber?!

B
BRBerlin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

heute standen viele unserer Mitarbeiter vor geschlossen Türen, da die Zugangskarten-Lesegeräte aufgrund eines Stromausfalls nicht in Betrieb waren.

Ein Kollege rief beim Management an, welches wiederum den Werkschutz kontaktierte. Nun teilte uns der Manager mit, dass wir einen Aushang erstellen müssen, damit die Kollegen stets wissen, wer wann erreichbar sei.

Meine Fragen:

  1. Nehme ich zu Recht an, dass der BR nicht für solche Veröffentlichungen zuständig ist?
  2. Müssen Mitarbeiter auf ihre eigenen Kosten den Werkschutz kontaktieren?

Ich bin gespannt auf eure Antworten!

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Community-Antworten (3)

P
Pickel

19.12.2014 um 12:43 Uhr

  1. Nicht als BRM, aber als normaler MA kann das natürlich aufgegeben werden.

  2. Nein, sie können die 20 Cent Telefonkosten beim AG zurückverlangen. Ob man sich damit der Lächerlichkeit preisgeben möchte, ist Geschmacksache.... So sie ein Handy besitzen, werden sie übrigens anrufen müssen. Das gehört eindeutig zu den zumutbaren Nebenpflichten aus dem Anstellungsverhältnis.

M
martinez

19.12.2014 um 12:44 Uhr

Hi,

-NEIN dies ist Aufgabe der Geschäftsleitung und nicht des Betriebsrats. (Arbeitsanweisung)

  • NEIN müssen sie auch nicht! aber durch die heutige Flatrate Zeit wo nahezu jeder hat, sehe ich hier kein Problem.. sollte es doch Kosten verursachen, kann man hier auch etwas ausmachen damit der AN dies vom AG erstattet bekommt.

Gruß

B
BRBerlin

19.12.2014 um 13:46 Uhr

Danke für die schnellen Antworten! Ihr bestätigt meine Ansicht.

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