Erstellt am 13.12.2014 um 13:08 Uhr von Kölner
Tja, da scheint die GL dem BRV nicht zu trauen. Liegt es vll am listendenken?
Ich denke übrigens, dass euer BR gar nicht mehr offiziell im Amt ist...
Erstellt am 13.12.2014 um 13:21 Uhr von Olchi
Alles gut, die Neu-Wahl war im März 2014.
Erstellt am 13.12.2014 um 14:21 Uhr von Pickel
Komische Frage. der BRV ist ohnehin verpflichtet den Sachverhalt dem ganzen Gremium zugänglich zu machen.
So wie ich es verstehe solltet erst einmal ihr ganz kritisch hinterfragen, was ihr falsch macht...
Und die GL kann natürlich auch andere Personen aus dem BR ansprechen, uU nur eben ohne offizieller Wirkung. Aber um die scheint es der GL hier ohnehin nicht zu gehen.
Erstellt am 14.12.2014 um 08:27 Uhr von Dezibel
> Den BR gibt es jetzt seit 2,5 Jahren. ...
> ... die Wahl war im März 2014.
Und wir leben jetzt im Jahr 2016, oder wie?
Erstellt am 14.12.2014 um 10:28 Uhr von wischwasch
Schon mal daran gedacht, dass sich in dem Betrieb vor 2,5 Jahren erstmals ein BR gebildet hat, der im März durch Neuwahl im Amt bestätigt wurde?
Ansonsten - da weiß man wenigstens woran man bei der 2. Fraktion ist
Erstellt am 14.12.2014 um 11:43 Uhr von Dezibel
Wenn die gleichen Leute im März wiedergerwählt wurden, dann ist der BR jetzt 9 Monate alt und nicht mehr, als 2 Jahre.
Erstellt am 14.12.2014 um 12:54 Uhr von Hoppel
@ Dezibel
Korinthen kacken ist ja schön und gut, wenn´s für die Beantwortung einer Frage bedeutsam ist ... kann ich hier aber nicht erkennen!
@ Olchi
Deine Fragestellung stört mich ganz massiv! JEDES BRM hat bereits einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Einsicht in ALLE UNTERLAGEN DES BR.
Da kann es doch nicht angehen, dass sich BRM der Liste A daran stören, dass Erklärungen/Mitteilungen der GF auch an ein BRM der Liste B gehen, nur weil die Liste A den BRV stellt! So kommt Deine Frage jedenfalls bei mir an.
Wenn die GF vielleicht NICHT weiß, dass der BRV und im Falle seiner Verhinderung der stellv. BRV zur Annahme von Erklärungen berechtigt ist, kann das kein "Listenproblem" sein!
Und schon gar nicht stellt sich für mich die Frage, ob man als BRM der Liste A dagegen vorgehen kann.
Erstellt am 14.12.2014 um 13:36 Uhr von Olchi
Hallo nochmal an alle,
zunächst einmal Danke für die Antworten. Vielleicht ist meine Fragestellung etwas verwirrend.
Also nochmal zur Erklärung. Wir haben erstmalig einen BR vor zirka 2,5 Jahren gewählt. Die Neuwahl war jetzt im März. Vor 9 Monaten. Unser Vorsitz berichtet über jeden Brief und jede E-Mail und jedes Gespräch in der Sitzung und man erhält Einblick in alle Protokolle.
Die GL schrieb Briefe oder E-Mails bisher immer an den Vorsitz. Jetzt plötzlich empfängt ein anderes BR Mitglied parallel die gleichen Briefe.
Meine Frage ist eigentlich ganz nüchtern zu betrachten.
Darf die GL Briefe, die über den Vorsitz gehen sollten, auch an BRM schicken (gleich welche Liste) ?
Wenn die GL das nicht darf, wie geht man am besten vor dass die GL Ihr Vorgehen ändert ?
Unser Vorsitz geniesst vollstes Vertrauen im Gremium.
Es wird im ganzen Gremium vermutet(leider nicht bewiesen) das das BRM welches die Post erhält sehr gut mit der GL kann!
LG
Olchi
Erstellt am 14.12.2014 um 15:00 Uhr von paula
Olchi
ganz einfach: der AG kann Mails und Briefe schicken an wen er will! Wenn er sie (auch) dem BRV schickt stellt er sicher, dass seine Fristen etc mit Zugang laufen
Erstellt am 14.12.2014 um 21:28 Uhr von Pickel
Olchi deine Erklärung ist doch hinten und vorne nicht schlüssig.
Angenommen, die Person "kann sehr gut" mit der GL (was übrigens soweit es nicht zu falschen Spielen kommt auch nicht verboten ist und auch diese Person hat mit ihrer Haltung Wähler in der Belegschaft) - was für einen Vorteil hätte die GL dann am doppelten Versenden wenn alle Mails weitergereicht werden? Was für einen Nachteil hätte der BR dann? und immerhin erwähnt die Person euch gegenüber die Mails.
Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, was ihr euch darüber den Kopf zerbrecht.
Erstellt am 15.12.2014 um 15:22 Uhr von celestro
Die GL geht einfach sicher, daß die Leute von Liste B alles bekommen. Sehe da jetzt auch kein großes Problem drin. So kann man jeglichen Verdacht, daß der BRV auch nur eine Sache unter den Tisch fallen läßt, vorbeugen.
Muß man nicht machen ... ist aber o.k. !