MBR nach § 80 BetrVG Rechte und Pflichten - u.a. Gespräch mit Sicherheitsbeauftragten und Behörden über Angelegenheiten des Arbeits- und Unfallschutzes
Unser AG streitet dem BR das Recht ab, bei Begehung unserer Häuser durch die Heimaufsicht, den anschließenden Mängelbericht einzusehen. Er verlangt einen Paragraphen der dem BR dieses Recht zuspricht.
Unserer Meinung nach reicht doch der § 80 aus, aber den lehnt er ab.
Ich finde nichts weiterführendes im Gesetz. Kann uns jemand Auskunft geben, der die gleiche Problematik hat oder schlauer ist wie wir und weiß wo wir nachlesen können?
Für hilfreiche Tipps seid im Voraus bedankt.