Erstellt am 08.12.2014 um 09:26 Uhr von Kölner
@betriebsfrosch
Welches Gesetz? Das 'Gesetz zur Nutzung eines Mietwagens durch den Betriebsrat'?
Der AG kann nach den betriebsinternen Reiserichtlinien handeln und ggf. auf den ÖPNV verweisen.
Erstellt am 08.12.2014 um 11:52 Uhr von iCarly
Und nur wenn dieses nicht unter einem zumutbarem zeitlichen Aufwand möglich ist, kann ein Anrecht auf ein Fimen- und wenn dieses nicht zur Verfügung steht, Mietfahrzeug bestehen.
Das BRM kann auch nicht auf die Nutzung seines eigenen Fahrzeugs bestehen und auf Rückerstattung von Fahrgeld pochen.
Erstellt am 08.12.2014 um 11:55 Uhr von nicoline
*hat ein Betriebsrat ein im Gesetz verankertes Recht auf einen Mietwagen um eine Schulung zu besuchen?*
Ganz einfach, nein, hat er nicht, kein Gesetz, kein § und es gilt das, was die Vorredner schrieben.
Erstellt am 08.12.2014 um 12:17 Uhr von PeterL
Gilt immer der Grundsatz nach dem Günstigen Reisemittel.
Da wir nicht mit den Privat Wagen fahren, da in der vergangenheit Schäden passiert sind, schauen wir ob Leihwagen oder Bahn billiger ist.
Erstellt am 08.12.2014 um 19:36 Uhr von gironimo
Es ist zunächst einmal so, wie Kölner schon schreibt. Die im Betrieb geltende Reiserichtlinie ist auch auf den BR anzuwenden.
Erstellt am 08.12.2014 um 23:08 Uhr von Laloopsy
„Gilt immer der Grundsatz nach dem Günstigen Reisemittel“
Nein! Auch hier gibt es Einschränkungen.
Wenn z. B. 4 Personen zum Seminar Fahren und es im Betrieb nur Kleinwagen als Firmenfahrzeuge gibt; und auch per Bus und Bahn sehr oft umzusteigen ist, dürfte eine Unzumutbarkeit nicht mehr weit entfernt sein und durchaus ein Anspruch auf ein Mietfahrzeug bestehen.
Kommt aber immer auf die Umstände an. Auch ein privat Pkw könnte infrage kommen. Hier sollte man aber unbedingt darauf achten, dass es vom Unternehmen dann als Dienstfahrt bestätigt wird.