Lohnfortzahlungsgesetz
Hallo Kolleginnen und Kollegen, eine etwas strittige Frage, oder auch nicht. Die Frage hängt wahrscheinlich mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zutun. Unsere wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,75 Stunden, Lt. MTV. Unsere ND arbeitet regelmäßig 41,25 Stunden, in Absprache mit der Direktion und BR. Dadurch haben die MA im ND in Abständen und zum Ausgleich 3 Tage hintereinander frei (5 Tagewoche).
Jetzt ist die MA im ND längere Zeit erkrankt. Der AL möchte sie jetzt beim neuen Dienstplan mit 7,75 Stunden einteilen, Regelarbeitszeit.
Ist das möglich?
p.s die Einteilung gilt nicht für den lfd. Dienstplan, der ist bereits genehmigt und hat somoit seine Gültigkeit.
Danke für Eure Rückmeldung.
gastro
Community-Antworten (3)
05.12.2014 um 08:50 Uhr
Der AN ist so einzuteilen, wie das vereinbart ist. Ich sehe da keine Veranlassung die Stundenzahl zu reduzieren.
Du schreibst ja, der AG "möchte" ...., soll er Euch doch einmal begründen, ob seinem Wunsch eine Rechtsgrundlage zu Grunde liegt (er möge Ross und Reiter nennen).
05.12.2014 um 10:04 Uhr
@gironimo mit dem "Durchplanen" auf Sollarbeitzeit wird meiner Ansicht nach nicht die Stundenzahl reduziert, nur anders verteilt.
@gastro
Dem Mitarbeiter entsteht ja kein Nachteil, wenn der "neue DP" mit der Regelarbeitszeit für den Monat "durchgeplant" wird. Die Sollarbeitszeit für den Monat wird ja erreicht und der MA kommt nicht in "Minusstunden". Gibt es einen TV mit evtl. Regelungen? Gibt es eine BV zu Arbeitszeiten oder Schichten? Wenn ja, müsste dieses beachtet werden.
Gruß Galaxy
05.12.2014 um 13:28 Uhr
Nö Galaxy der Gironimo hat genau Recht! Nur weil der AN erkrankt war darf er jetzt nicht, aus der Absprache die der BR mit dem AG gemacht hat, rausfallen. Er würde ja dann benachteiligt werden weil die Kollegen einen Tag vorarbeiten können und er nicht.
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