Erstellt am 04.11.2022 um 13:32 Uhr von BaKaW8
nein
das BetrVG gibt nur vor, das eingeladen werden muss
Die Form wird dort nicht vorgegeben.
Warum sollte hier auch eine Unterschrift notwendig sein ?
Erstellt am 04.11.2022 um 13:39 Uhr von janettbb
Vielen Dank!!
Ja ich war mir hier genau deshalb auch unsicher.
Man hat es halt immer so gemacht ... was nicht heißt dass es stimmt! :D
Also vielen Dank.
Dann zukünftig ohne Unterschrift.
Erstellt am 04.11.2022 um 13:43 Uhr von celestro
"Dann zukünftig ohne Unterschrift."
Nur weil es rechtlich nicht erforderlich ist, muss man es ja nicht gleich total sein lassen. Was spricht denn dagegen, da eine Unterschrift drauf zu setzen? Damit wird ja auch deutlich, das eine befugte Person einlädt.
Erstellt am 04.11.2022 um 13:48 Uhr von janettbb
Ja, das stimmt natürlich.
Nur bisher ist es so, dass die digitale Unterschrift im Dokument verbleibt, so dass man die Einladung jederzeit rumsenden kann.
Ich pers. bin da kein Fan davon dass meine Unterschrift überall "offen" rumgeistert.
Unser BRV ist länger krank und jetzt lade ich als Stellv. ein.
Wir versenden per Outlooktermin ein schreibgeschütztes Word-Dokument. D.h. ich kann die Unterschrift da nicht richtig einbetten.
Erstellt am 04.11.2022 um 18:39 Uhr von Moreno
Mach dir doch keine unnötigen Probleme! Wenn Du die Einladung schreibst sollte dies erkennbar sein und gut ist.