Erstellt am 29.11.2014 um 17:54 Uhr von gironimo
Ihr braucht die "erforderlichen" Sachverständigen. Also ggf einen, der über technischen Details Auskunft geben kann und ggf. einen, den Ihr für ein Rechtsgutachten braucht. Ihr müsst die Erforderlichkeit ja nur mit zwei drei plausiblen Sätzen darlegen können.
Wenn Ihr aber den richtigen Sachverständigen habt, bekommst Du beides aus einer Hand und hast weniger Stress mit dem Arbeitgeber.
Ich glaube auch nicht, dass Ihr unbedingt einen Fachanwalt benötigt. Wichtig ist, dass Ihr Euch mit dem AG darauf einigt, was speziell und überhaupt überwacht werden soll, und wie man dieses Ziel erreicht. ohne die MA dabei zu überwachen.
Wenn man sich auf dieser Weise der Problemlösung praktisch nähert wird man feststellen, dass die rechtlichen Grenzen wahrscheinlich noch nicht einmal annähernd erreicht oder überschritten werden.
Es mag zahlreiche Sachverständige geben: Wir haben gute Erfahrungen mit den Technologie-Beratungsstellen des DGB oder mit www.tse.de gemacht.
Erstellt am 30.11.2014 um 11:27 Uhr von PeterPaula
Klar darf der BR einen Beschluss zur Hinzuziehung eines Sachverständigen machen, der AG darf die Bestellung des SV aber auch ablehnen. Kommt es zur Ablehnung, müsstet Ihr den SV per Gericht einklagen. Mögliche Ablehnungsgründe können z.B. eigene Kompetenzen im Unternehmen sein oder diese Themen, zudem der Sachverständige hinzugezogen werden soll, unterliegen nicht den MBR des BR.
Unterliegen den Eure Themen zu diesem Thema den MBR des BR?
Bei der "Überwachung der MA bei der Arbeit" seit Ihr definitiv im Boot, außerhalb des Betriebsgeländes wohl eher nicht. Bei letzterem würde ich, sollten sich die Fakten erhärten, einen Aushang machen und die MA vor Überwachung durch den AG warnen, zudem einen Hinweis dazu schreiben, dass jeder AN den AG anschreiben soll dieses tunlichst zu unterlassen, da man andernfalls rechtliche Schritte gegen ihn einleiten wird. So etwas kann für den AG, je nach AN Anzahl im Unternehmen, ziemlich teuer werden ;)
Erstellt am 30.11.2014 um 12:32 Uhr von MarieK
Videoüberwachung auf dem kompletten Aussengelände und an jedem Tor sowie Eingang sind geplant. Auch eine Überwachung des Lagers (Innen) möchte der AG haben.
Da unsere MA mehr mals Täglich durch die Bereiche fahren/laufen müssen, ist das Mitbestimmungspflichtig. Naja mir fehlt hier die Rechtsgrundlage rund um die Uhr bei einem geschlossenen Gelände eine rund um Überwachung einzuführen.
Der Tipp mit dem Aushang finde ich auch sehr sinnvoll, danke :)
Erstellt am 30.11.2014 um 12:52 Uhr von PeterPaula
@MarieK, gehört denn das gesamte zu überwachende Gelände dem Unternehmen? Alles was im Unternehmensgelände, also dem Eigentum des Unternehmen, überwacht werden soll - wo die AN tätig sind oder sich während ihrer AZ aufhalten könnten (!) - da seit Ihr in der MB, also AG auffordern darüber zu verhandeln und tiefgreifende (!) Informationen anfordern ;)
Erstellt am 30.11.2014 um 13:48 Uhr von Cosinus
@MarieK
Kontaktiert euren Landesdatenschutzbeauftragten. Dieser wird euch in der Regel auch beraten. Zumindest bei uns so geschehen.
Der AG wir von diesem dann auch aufgefordert, einen Fragebogen (ca. 40 Seiten) auszufüllen, den dieser dann erst einmal prüfen wird.
Hier wird ein AG dann auch aufgefordert, wenn es diesen noch nicht gibt, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zur Überwachung der dann ev. gestatteten Umsetzung einzusetzen.
Bis dahin kann, und sollte ein BR auch alles Blockieren, was auch nur annähernd einer Umsetzung nahekommt oder hiermit in Zusammenhang stehen könnte. Dieses kann dann auch per einstweiliger Anordnung erfolgen.
Wenn das ganze Prozedere dann durch ist, dazugehört auch, welche Kamera wo hindarf und was überhaupt erfasst werden darf - was ca 3 -5 Monate dauern kann -, geht es an die Umsetzung und Erstellung einer BV zur Nutzung und Datenschutz.
Schaut euch im Internet einmal die Seiten eures Landesdatenschutzbeauftragten an. Hier gibt es meist gute Hinweise dazu.
Erstellt am 30.11.2014 um 14:16 Uhr von MarieK
@PeterPaula
Ja gehört der GmbH!
Infos sind Angefordert, der AG hat aber wohl selbst keine genauen Vorstellungen welche Gestallt das annehmen soll :)
Der hat am Freitag erst mal ein Kamera Plan erstellt, aber das ohne Modell (Typ) und ohne Version und Software und Aufnahme bereiche.
@Cosinus
Auch Danke an Dich :)
Aktuell dauert das ganze schon 3-4 Monate, da der AG aber nicht mal einen bDSB hat und jetzt erst mal einen Externen bestellt wird das ganze noch wohl noch länger Dauern wie gedacht.
Probleme sehe ich hier im Gremium bezüglich "schnellschuss", wir müssen jetzt und Vorgabe PlaPla sonst verlieren wir die Zertifikate und das übliche halt :(
Denke der Landesdatenschutzbeauftragte sollte nur als leztes eingesetzt werden, sollte der AG es aber nicht anderster wollen, werde ich das veranlassen - egal ob das Gremium zu mir steht oder nicht.
Erstellt am 30.11.2014 um 14:21 Uhr von PeterPaula
Dann gehört das komplette Paket in Eure MB! Fordert Euren AG auf eine Arbeitsgruppe zu bilden, bestehend aus AG und BR, um bereits bei der Planung mit im Boot zu sein, das ist Euer Recht! Des Weiteren würde ich an Eurer Stelle einen Datenschutzbeauftragten für Euer Unternehmen suchen und diesen Eurem AG vorschlagen, dann seit Ihr nämlich schon in den Verhandlungen zu einem Datenschutzbeauftragten. Wie viele AN hat Euer Unternehmen?
Erstellt am 30.11.2014 um 14:28 Uhr von MarieK
@PeterPaula
Der AG hat wohl schon einen Datenschutzbeauftragten gewählt, der soll in 1-2 Wochen zur erst Aufnahme!
Wir haben aktuell 73 MA + 3 LA + 1 GF
Erstellt am 30.11.2014 um 14:38 Uhr von PeterPaula
Ist das ein interner oder externer Datenschutzbeuftragter? Wird er in der Firma eingestellt oder arbeitet dieser als selbstständiger Berater für Euer Unternehmen? Meine Fragen haben jetzt zwar keinen direkten Zusammenhang zu Deiner Eingangsfrage, sollte er aber weder qualifiziert sein noch andere wichtige Ablehnungsgründe seitens des Gremium geben, könntet Ihr diesen Beauftragten u.U. auch ablehnen. Um das zu beurteilen wäre die Beantwortung meiner Fragen schon wichtig ;)
Erstellt am 30.11.2014 um 14:40 Uhr von Snooker
@MarieK
Also mir ist bis heute noch kein Betrieb bekannt wo das wo eine zertifijation abhängig von einer Videoüberwachung gemacht wird. Andersrum kenne ich aber ein Betrieb der Regelmäßig zertifiziert wird wo aber Kammeras seit über 10 Jahren aufgestellt sind, der AG diese aber nicht in Betrieb nehmen darf, weil er sich mit dem BR nicht einigen kann und dessen mitbestimmungsrechte nicht beachten will.
Euer AG kann sich ja gerne Kameras aufstellen, nur notfalls könnt ihr per einstweiliger Verfügung die inbetriebnahme verbieten lassen.
Kameras nur da wo nicht in der Hauptsache mitarbeiter überwacht werden, da würde ich als BR nicht von abweichen. Und Datenschutzbeauftragter von Anfang an mit ins Boot.
Alles natürlich in einer BV festhalten. Weiter dann noch welche Hard-und Software wird benötigt. Wo sind welche Schnittstellen. Wer hat Lese- und wer hat Lese und schreibrecht im System. BR sollte sich Leserechte sichern......und und und.
Eher das nicht schriftl. vereinbart wurde würde ich da nix zulassen.
Erstellt am 30.11.2014 um 14:53 Uhr von MarieK
@PeterPaula
Erstmal Extern, später mal Intern gewünscht.
@Snooker
Die Zertifikate werden gerne als Mittel vor geschoben, leider aggiert unser Gremium dummer Weise auf diesen Schwachsinn.
Ich bin leider die jenige die alleine da steht und probiert das beste für unsere AN rauszuholen.
Der jetzige Beauftragte für Zertifikate etc ppp konnte mir bis Dato nicht erklären warum und weshalb. Immer die Aussage "das brauchen wir weil" eine Rechtsgrundlage gibt es aber nicht.
Problem die anderen BR´s knicken ein :(
Erstellt am 30.11.2014 um 15:14 Uhr von Cosinus
@Snooker
Da irrst du leider.
Gerade in deinem Tätigkeitsbereich (Logistik) ist das nicht selten der Fall.
Auch wenn es hierzu keine rechtliche Regelungen gibt, zwingen gerade hier externe (Kunden) einen AG nicht selten zu einer Überwachung ihrer eingelagerten Produkte.
Nicht selten haben sie hier auch eigene Zertifizierungen entwickelt, die es zu erfüllen gilt, will man überhaupt eine Chance haben, für diese tätig werden zu dürfen. Beste Beispiele hierfür sind die Energie- und Lebensmittelbranche.
Ob dieses dann im Betrieb auch realisierbar ist, interessiert diese in der Regel recht wenig. So gesehen ist das für einen BR auch immer ein Spagat, hier Interessen der Belegschaft mit denen des Betriebs in Einklang zu bringen.
Erstellt am 30.11.2014 um 15:28 Uhr von Snooker
@Cosinus
*Da irrst du leider.* Das leider klingt ja schon mal gut. Grins
Selbst wenn sich das ganze im Laufe der letzen Jahre ein wenig geändert hat und solch Unternehmen es fordern können ist es noch mehr von interesse für einen AG sich mit dem BR zu einigen, denn dies Vorgabe setzen andere Rechte wie die mitbestimmung nicht außer Kraft.
Erstellt am 30.11.2014 um 18:59 Uhr von gironimo
Mitbestimmung heißt nicht nur Rechtsnormen abzuarbeiten. Das würde viel zu kurz greifen. Darum (ich wiederhole mich) sind aus meiner Sicht sowohl Rechtsanwalt als auch Datenschutzbeauftragte zunächst fehl am Platz. Erst muss einmal geklärt werden, was der AG überhaupt will und dann muss der BR die Interessen der AN dagegen halten. Praktische Überlegungen sind also gefragt.
Argumente wie: Laut § xyz oder gemäß Urteil Akten Zeichen bla bla können bestenfalls als Notbremse sinnvoll sein.
Stellt lieber die Fragen wo soll was und warum überwacht werden und wie schützen wir die AN von unnötiger Überwachung. Und natürlich wer überwacht und wer sieht noch etwas usw.
Auch ich bin von Zertifizierungen wenig beeindruckt. Mag ja sein, das hier oder da sich einige Normen so auslegen lassen, dass Überwachungssicherheit sein muss. Ich kenne aber keine Norm, die das "wie" in einem Betrieb abschließend regelt. Und Ihr wisst ja, so lange noch ein Gestaltungsspielraum besteht, besteht auch noch eine Mitbestimmung. Hier dürfte sie sehr weit reichend sein.
Erstellt am 01.12.2014 um 10:45 Uhr von PeterPaula
Hier ist ja der Thread mit dem DSB :))
Zum Thema
@gironimo, DSB sollte meiner Meinung nach bereits bei der Planung mit bei sein. Man kann ihn auch später hinzuziehen, dann müssten aber, sollte sich der BR mit dem AG bei der Planung soweit geeinigt haben, nochmal Lücken, die durch das BDSB entstanden sind, nochmals per Verhandlungen mit dem AG, überarbeitet werden, was m.M.n. das Projekt in die Länge zieht.
Im allgemeinen gebe ich Dir aber Recht, so könnte man das auch machen ;)
Da hier aber offenbar bereits ein DSB existiert, um nochmal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen, stelle ich mir, nach den hier vorliegenden Informationen, es schwer vor einen externen SV vom AG bewilligt zu bekommen. Für was im Moment ein RA benötigt wird erschließt sich mir auch NOCH nicht so richtig, denn Streitigkeiten scheint es im MOMENT ja noch nicht zu geben.
Wie gesagt, ich würde den AG auffordern eine AG zu bilden ( ... ) um den BR bereits bei der Planung mit ins Boot zu holen, das ist das Recht des BR und darauf würde ich so früh wie möglich höflich hinweisen ;)