Hallo,

ein junger BR mit wenig Erfahrung steht vor Aufgaben die so nicht bewältigt werden können.
Das Persönlichkeitsrecht der MA steht hier im Mittelpunkt genauso wie Überwachung der MA bei der Arbeit und außerhalb auf dem Betriebsgelände durch Aufzeichnungen.
Frage hierzu:
Der BR darf ja Sachverständige durch einen Beschluss bestellen, was ist aber wenn der BR zu diesem Thema einen RA für Arbeitsrecht/Betriebsverfassung als Sachverständigen bestellt und zusätzlich dieser noch einen Sachverständigen für Datenschutz bestellt b.z.w beschließt.

Meint Ihr das geht so oder habt Ihr Tipps wie das andrester zu Handeln ist?