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Was passiert bei Rücktritten von 2 kompletten Listen

M
Mobberdog
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserem Betriebsrat steckt der Wurm. Wir sind ein Neuner. 5 Mitglieder einer Gewerkschaft, 2 Mitglieder einer anderen Gewerkschaft und 2 unabhängige. Ich bin einer der Unabhängigen. In erster Sitzung wurde ich aufgrund meiner Erfahrung und der unzufriedenheit mit dem bisherigen zum BRV gewählt. Für genau eine Woche. So lange hat der alte BRV gebraucht um seine Schäfchen (5er Gewerkschaft) einzunorden. Mit der Neuwahl ist der alte wieder ans Ruder gekommen und agiert genau wie früher. Beschäftigte werden mit ihren Anliegen allein gelassen. In den Betriebsversammlungen belügt er die Beschäftigten was seinen Kuschelkurs mit dem AG angeht. Und unser Betriebsklima geht langsam den Bach runter. Wie sieht es aus wenn wir anderen von den zwei Listen mit allen Ersatzmitgliedern zurücktreten?

2.00109

Community-Antworten (9)

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Nubbel

19.11.2014 um 20:14 Uhr

dann muss der verbliebene kuschelbetriebsrat die neuwahl einleiten und kuschelt bis dahin weiter

P
Pjöööng

19.11.2014 um 21:05 Uhr

Quatsch!

Dann rücken die Ersatzmitglieder der verbliebenen Liste nach.

N
nicoline

19.11.2014 um 21:15 Uhr

So ist es. Aber, wenn die neun dann nicht mehr voll wird, gilt Antwort 1.

N
Nubbel

19.11.2014 um 21:21 Uhr

ups, hatte die zwei listen überlesen, sorry. wieviele sind denn auf der liste des kuschelbetriebsrates?

C
Cosinus

19.11.2014 um 21:58 Uhr

@ Mobberdog Sorry, aber wieso hast du dich auf dieses Spielchen überhaupt eingelassen?

Wenn es bei euch so verfahren ist, hätte ich als BRV das ganz auf die Spitze getrieben (Außenwirkung). Erst recht dann, wenn ich sowieso an einen Rücktritt denke.

Es ist zwar richtig, dass ein BRV zu jeder Zeit neu gewählt werden kann. Sicher ist aber auch, dass dieses nicht ganz so einfach ist, wie es sich anhört.

Als BRV bestimme ich doch die TO. Und wenn ein Antrag zur TO beim BRV eingeht, sollte er diese ja auf die TO setzen. Was passiert denn, wenn der BRV dieses nicht macht? Dann stehen die lieben Kollegen vor der Entscheidung, ein Verfahren nach § 23 BetrVG beim Arbeitsgericht durchziehen zu müssen.

Auch wenn sie sich hierzu entschließen und dann ev. auch Erfolg haben, hätte es zumindest eine gewisse Zeit gedauert. Diese hätte man dann ja auch nutzen können, der Belegschaft Diverses zu erklären (Politik machen).

In diesem Zeitraum wären mir bestimmt so einige Sachen eingefallen, ihnen das Leben schwer zu machen, bzw. Sitzungen so zu planen und zu steuern, dass sie in dem einen oder anderen Fall, gegenüber der Belegschaft etwas schlecht dastehen würden. Da sie ja sowieso die Mehrheit stellen und alles blockieren könnten, gäbe es da bestimmt genug, wo man ansetzen könnte.

Bedenke: Wenn einem Sch.....hunde gegenübersitzen, muss man auch selbst zum Sch......hund werden und zumindest versuchen, sie zu übertreffen.

N
Nubbel

19.11.2014 um 22:36 Uhr

cosinus, wenn diese antwort deinen character und dein wissen spiegelt..... gute nacht

M
Moreno

19.11.2014 um 22:47 Uhr

@Cosinus Schlimmer gehts nicht mehr !

G
gironimo

20.11.2014 um 11:08 Uhr

Selbst wenn alle BR-Mitglieder und Ersatzmitglieder der Liste 2 und 3 Zurücktreten, kann ja Liste 1 weiter machen, wenn sie noch 4 (oder mehr) Ersatzmitglieder hat.

Da hilft dann eben nur gute Oppositionsarbeit.

C
Cosinus

20.11.2014 um 20:45 Uhr

@ Nubbel @ Moreno

Haben wir heute den Tag der von zwölf bis Mittag denkenden?

Natürlich ist das mein Charakter. Nämlich der eines sich nicht verarschen Lassenden und einem, der weiß was er will.

Und Nacht wird’s nur für die, die hier nicht ganz durchblicken.

Natürlich kann die Neuwahl eines BRV auch Sinn machen. Kommt halt immer auf den Fall an. Wenn mir aber bekannt ist was ablaufen soll um mich als BRV loszuwerden, ist es wohl legitim, dieses mit den zur Verfügung stehenden strategischen Möglichkeiten zumindest zu erschweren.

Ich kann mir natürlich das Messer auch selbst in die Rippen jagen und mich dann, falls ich es noch kann, an den mich anlächelnden Visagen erfreuen.

Nee Kinners, wer sich das Hemd ausziehen lässt, sollte sich hinterher auch nicht darüber beschweren, dass es zu kalt ist.

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