gefasste Beschlüsse zurückziehen
Hallo
wir haben beschlossen Mitglieder auf Seminar zu schicken. Das möchte unser Arbeitgeber nicht. Jetzt wollen einige Mitglieder, dem Wunsch des Arbeitgeber nachgehen und die Leute nicht auf Seminar schicken. Die Mitglieder die zum Seminar sollten, wollen auch.
Muss der Beschluss vom gesamten BR wieder per Beschluss widerrufen werden oder reicht es wenn der BRV sagt, es fährt doch keiner?
Community-Antworten (5)
31.10.2022 um 06:19 Uhr
Muss der Beschluss vom gesamten BR wieder per Beschluss widerrufen werden oder reicht es wenn der BRV sagt, es fährt doch keiner?
Ihr zieht den Beschluss nicht zurück ihr seid verpflichtet hinzufahren, sonst könnt ihr direkt euer Amt aufgeben wenn ihr schon die Schulungen nicht durchsetzen könnt. Wie wollt ihr später mit dem AG verhandeln ohne Grundwissen?
Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).
Verantwortliche Arbeit im Betriebsrat ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
Gesetzliche Grundlage Damit das Betriebsratsmitglied dieser Schulungspflicht in der betrieblichen Praxis auch nachkommen kann, hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat ausdrücklich einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf Fortbildung nach § 37 Abs. 6 BetrVG eingeräumt. Gleichzeitig hat er den Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten (Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten) für die Schulungsteilnahme zu übernehmen. Der Arbeitgeber muss auch teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern (gemäß 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG) für Mehrarbeitsstunden, die während eines Seminars anfallen, eine Arbeitsbefreiung oder Mehrarbeitsvergütung gewähren. Die wesentlichen Unterschiede zum Abs. 6 und Abs. 7 des §37 BetrVG lesen Sie hier.
Wann ist eine Schulung für ein Betriebsratsmitglied erforderlich? Die Frage nach der Erforderlichkeit ist einfach zu beantworten: Ein Seminar ist generell dann erforderlich, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen, die er mit den bestehenden Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nicht ausreichend lösen kann. Der Schulungsbesuch muss das "geistige Rüstzeug" zur Erledigung der anstehenden Betriebsratsaufgaben vermitteln.
Der Betriebsrat hat einen eigenen Beurteilungsspielraum hinsichtlich des Seminarthemas, der Seminardauer und der Teilnehmerzahl. Stets zu prüfen hat der Betriebsrat dabei die Erforderlichkeit. Gibt es einen konkreten Anlass im Betrieb z. B. die Einführung neuer Entlohnungsmethoden, so hat der Betriebsrat Anspruch auf Entsendung einiger seiner Mitglieder zu einem entsprechenden Seminar. Wie viele Mitglieder der Betriebsrat entsendet, obliegt der Betrachtung der betrieblichen Belange und der Anzahl der Mitglieder des Betriebsrats, die mit einer entsprechenden Thematik befasst sind. Es gibt keine Pauschalen, aber je mehr Mitglieder ein Betriebsrat hat, desto mehr seiner Mitglieder werden mit einer bestimmten Angelegenheit befasst sein.
31.10.2022 um 09:10 Uhr
Hallo
Das ist mir alles bekannt. Es ging mir darum, ob ein gefasster Beschluss durch einen anderen Beschluss "aufgehoben" werden muss oder ob jemand sagen kann, wir machen das jetzt nicht mehr so? Das mit Seminaren war auch nur ein Beispiel. Bei der Eingruppierung z.B. haben wir ein Beschluss, das wir der Eingruppierung die Zustimmung verweigern, weil es gegen den Tarifvertrag verstösst, aber nach "JAMMERN" vom Arbeitgeber, sagt der BRV dann einfach das es ok ist.
31.10.2022 um 09:18 Uhr
Also wenn, dann kann nur das Gremium einen Beschluss ändern. Der BRV alleine reicht definitiv NICHT.
31.10.2022 um 13:03 Uhr
Ok danke für die Antwort.
Wie sieht es aus, wenn ein Mitglied die Schulung freiwillig nicht machen möchte, aus welchem Grund auch immer. Muss da auchbein Beschluss gemacht werden?
31.10.2022 um 13:19 Uhr
In dem Fall würde eine Mitteilung an den AG ausreichen.
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