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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebliche Lohngestaltung

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renius007
Okt 2022 bearbeitet

Hallo, wir haben bisher im Betrieb keine Entlohnungsgrundsätze aufgestellt. Kann mir jemand helfen, wie man an das Thema rangeht? Gibt es irgendwo dazu dezidierte Informationen, wie sowas aussehen kann? Ein Konzept o.ä.? Danke

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Community-Antworten (3)

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RudiRadeberger

28.10.2022 um 12:52 Uhr

Möchte der AG Entlohnungsgrundsätze aufstellen? Denn nur dann wäre der BR überhaupt in der Mitbestimmung.

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reniuss007

28.10.2022 um 13:01 Uhr

Der AG will das natürlich nicht. Im Fitting 29. Auflage wird aber in der RN 439 gerade das Initiativrecht des BR hervor gehoben. Das würde auch keinen Sinn machen, wenn der AG nicht will, dann stünde der BR für alle Zeiten auf verloren Posten.

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EDDFBR

29.10.2022 um 12:00 Uhr

Rudi,

nicht nur dann. Der BR ist auch dann in der Mitbestimmung, wenn der AG Entlohnungsgrundsätze anwendet, ohne dass er das konkret so nennt (oder auch nur annimmt dass er solche Grundsätze anwenden würde). Das ist z.B. in tariffreien Betrieben schon dann der Fall, wenn er z.B. bei der Einstellung eine Vergütung aufgrund bestimmter Kriterien festlegt (Beispiel: "Mit akademischem Abschluss 500€ mehr im Monat"). Das ist dann bereits ein Entlohnungsgrundsatz, und dann ist der BR mit dabei.

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