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Amtsanmaßung in der Privatwirtschaft

G
Grimlin
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege wurde durch einen anderen Kollegen abgemahnt, dieser ist aber kein direkter Vorgesetzer. Somit ist die Abmahnung als solches nicht rechtsgültig. Aber kann mir einer sagen, wie man damit umgehen soll. Meiner Meinung nach ist das sowas wie Amtsanmassung, oder ?

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Community-Antworten (4)

D
Dezibel

05.11.2014 um 06:54 Uhr

Einrahmen und als Witz der Woche an die Wand hängen.

B
Bürokrat

05.11.2014 um 07:11 Uhr

Wenn jemand unberechtigterweise vorgäbe, eine Behörde zu vertreten, wäre das eine Amtsanmaßung. Da es in der "Privatwirtschaft" keine Ämter gibt, würde ich allenfalls von einer Kompetenzüberschreitung sprechen. Und ob die vorliegt, kann nur euer Chef beantworten.

G
grimlin

05.11.2014 um 08:06 Uhr

Danke für eure Antworten. Ich habe mittlerweile auch herausbekommen, dass es wenn ein Kompetenzüberschreitung handelt. Darüber hinaus könnte der betroffene Kollege es aber als Mobbing empfinden. Zumal es nicht das erste Mal ist, dass er und auch andere Kollegen entsprechend angegangen wurden.

E
Erbsenzähler

05.11.2014 um 08:11 Uhr

@grimlin Sei vorsichtig mit dem Begriff Mobbing! Lies dir mal eine Beschreibung von Mobbing durch! Mobbing ist eine lang andauerende immer wiederkehrende Herabsetzung, usw.

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