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Schulungen per Geschäftsordnung?

W
wegfinder
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein BR Gremium per Geschäftsordnung beschliessen das alle Schulungen des BR bei der IGM stattfinden ,und wenn in absoluten Ausnahmefällen dann beim DGB ? Ist das nur anrüchig oder gar gesetzeswiedrig weil ja von Haus aus die Privatwirtschaft IFB und andere .. ausgeschlossen werden . Das kommt mir vor wie in Cuba oder Nordkorea wo die Partei alles vorgibt.Um Missverständnisse vor zu beugen ,bin selber bei der IGM glaube das manche Kurse die von richtigen Richtern ( Arbeitsrecht ) besser sind als von " Anlernkräften" die 1 Tag von 5 nur für Ideologien " verbraten".

997012

Community-Antworten (12)

G
gironimo

16.02.2013 um 19:49 Uhr

Meine Erfahrung ist, dass nicht alle Dinge, die man aus dem Betriebsgeschehen heraus wissen muss, als Gewerkschaftsseminar zu bekommen sind.

Da sind "private" Anbieter manchmal besser aufgestellt. Man muss aber genau hinschauen, wer als Referent vorgesehen ist. Oft wird auf den vermeintlichen "Alleskönner" Fachanwalt zurückgegriffen. Dann droht aber ein Fachseminar, von dem man methodisches Fachwissen erwartet hat, zu einer Vorlesung über die Rechtsprechung dieses Themas zu werden. Natürlich findet man aber durchaus auch Fachexperten zu den verschiedensten Themen als "privates" Seminar.

Trotzdem - der Beschluß ist unsinnig und kurzsichtig meine ich.

K
Kölner

16.02.2013 um 20:26 Uhr

@wegfinder Ist das ein IGM BR?

A
AlterMann

16.02.2013 um 22:38 Uhr

Ein BR ist gehalten, qualitativ gute und passende Schulungen zu beschließen. Wenn der BR mit dem DGB gute Erfahrungen gemacht hat, spricht natürlich nichts gegen die Buchung dort. Aber es schadet sicher nichts, mal zu schauen, ob nicht andere Anbieter auch noch gute Kurse machen. Vielleicht ist es ja auch ein (Erkenntnis-)Gewinn, wenn nicht alle BRM die gleiche Grundlagenschulung beim gleichen Anbieter machen. Spätestens bei Spezialthemen lohnt sich ein Vergleich sowieso. Ein BR, der sich einen Anbieter in die Geschäftsordnung schreibt, handelt da kurzsichtig und denkfaul. Und vor allem würgt er Wünsche einzelner Mitglieder per GeschO einfach ab - das ist keine gute Zusammenarbeit.

R
Riedo

17.02.2013 um 00:13 Uhr

@wegfinder

Dass festschreiben von Schulungen und Schulungsanbietern in Geschäftsordnungen ist grundsätzlich vom Gesetzgeber untersagt.

Selbst wenn man davon ausgeht, dass Schulungen nach § 37.6 vom gesamten Betriebsrat auszuwählen und zu beschließen sind, wäre durch eine bestehende Einschränkung, das Mitglied ja gehindert eine individuelle Entscheidung nach § 37.7 zu fällen. Da hier ein unberechtigter Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Mitglieds vorliegen würde, wäre hier nicht nur der Tatbestand einer Pflichtverletzung, sondern auch der eines Gesetzesverstoßes gegeben.

Ergo: Der Besuch von Schulungen sind immer Einzelfallentscheidungen und können nicht generell in Geschäftsordnungen festgelegt werden.

S
Snooker

17.02.2013 um 00:16 Uhr

Wobei durchaus vorstellen könnte das es mit diesem Beschluss mal Probleme geben könnte, wenn der in der Geschäftsordung festgelegte Anbieter erheblich teuerer sein Sollte wie einer aus der Privatwirtschaft und der AG wegen der erhöhten Kosten vors Arbeitsgericht zieht und gewinnt. (Dies nur mal als Gedankenspiel)

K
Kölner

17.02.2013 um 00:59 Uhr

@Riedo Was ist denn los? Der Gesetzgeber soll das verboten haben? Persönlichkeitsrechte sollen verletzt werden? Da das Gremium beschließt (im Zweifel sogar gegen den Willen des BRM) wer sich, wann und wo schult, ist das was Du schreibst grober Tand....

B
Betriebsrätin

17.02.2013 um 09:51 Uhr

Den Seminarer in der GO festlegen, ist zwar eigentlich kein Thema einer GO. Doch da der BR mit seiner Mehrheit Seminare beschließt, könnte er es so regeln. Also per Beschlu§ stets nur deren Seminare buchen.

N
Nubbel

17.02.2013 um 10:04 Uhr

warum will ein br in der wahl einer guten wissensaneignung so einschränken?

B
Betriebsrätin

17.02.2013 um 11:29 Uhr

Möglicher Weise eim IGMler der hier deren Seminare stützen möchte und so hofft den Einfluss der IGM zu stärken. Auch gibt es ggf auch Nicht-IGM BRler/Listen welchen man so etwas klar machen oder auf Linie bringen möchte.

L
Lotte

17.02.2013 um 11:41 Uhr

Hallo wegfinder, ich verstehe den Sinn überhaupt nicht? Soll damit für alle Sitzungen, in denen auch mal etwas gemäßigtere EBRM geladen sind, schon mal die Richtung eindeutig vorgegeben werden? Wird als nächstes beschlossen, dass der Kaffee während der Sitzung nur noch aus IGM Tassen zu trinken ist?

Auch ich bin aktive Gewerkschafterin, aber so etwas schadet eher als das es nutzt. Würde die Diskussion darüber immer wieder führen und auf Einsicht Deines Gremiums hoffen. LG Lotte

K
kulleraugen

17.02.2013 um 12:25 Uhr

@ Wegfinder

per Beschluss im Gremium kann man das schon machen aber nicht per Geschäftsordnung. Kenne ich auch aus unserem Gremium 70% IGM BR 30% Freie . Bei den IGM sind 6 dabei die selber Seminare leiten und pro Woche zwischen 1000 -1300 Euro verdienen somit spielen sie sich selber Aufträge zu !! Ist doch klar ,oder ? 5-6 solche Seminare im Jahr macht ein sehr schönes Urlaubsgeld .

K
Kölner

17.02.2013 um 12:31 Uhr

@kulleraugen Sie haben dann aber frei/Urlaub, nicht wahr? Und: 1300 sind nicht wirklich viel - zumal das versteuert ganz anders aussieht. Wenn man sieht, was z.B. der Seminaranbieter dieses Forums an den Seminaren verdient, dann ist alles relativ...

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