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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MB bei Arbeitszeit Leiharbeitnehmer

N
nicoline
Jan 2018 bearbeitet

zur Diskussion:, Servicegesellschaft A verleiht AN an Firma X. Servicegesellschaft A hat einen BR, Firma X ebenfalls. Beginn und Ende der Arbeitszeit der LA im Entleiherbetrieb: wer ist in der MB? BR der Servicegesellschaft oder der Firma X?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

30.10.2014 um 23:14 Uhr

Im Betrieb X gilt die dort vereinbarte Arbeitszeit auch für die Leih-AN der Firma A. Natürlich kann der Verleih-Betrieb A nur Leiharbeiter entsenden, deren Arbeitszeiten so gestaltet sind, dass sie Arbeitszeiten bei X erfüllen können.

N
nicoline

31.10.2014 um 07:55 Uhr

Mir geht es um die Zustimmung zu den Dienstplänen in der Firma X. Auf diesen Dienstplänen werden eigene Beschäftigte und auch die LA geführt und monatsweise verplant. Wer muss zustimmen, wenn die LA z.B. mit Mehrarbeit geplant werden?

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