MB bei Arbeitszeit Leiharbeitnehmer
zur Diskussion:, Servicegesellschaft A verleiht AN an Firma X. Servicegesellschaft A hat einen BR, Firma X ebenfalls. Beginn und Ende der Arbeitszeit der LA im Entleiherbetrieb: wer ist in der MB? BR der Servicegesellschaft oder der Firma X?
Community-Antworten (2)
30.10.2014 um 23:14 Uhr
Im Betrieb X gilt die dort vereinbarte Arbeitszeit auch für die Leih-AN der Firma A. Natürlich kann der Verleih-Betrieb A nur Leiharbeiter entsenden, deren Arbeitszeiten so gestaltet sind, dass sie Arbeitszeiten bei X erfüllen können.
31.10.2014 um 07:55 Uhr
Mir geht es um die Zustimmung zu den Dienstplänen in der Firma X. Auf diesen Dienstplänen werden eigene Beschäftigte und auch die LA geführt und monatsweise verplant. Wer muss zustimmen, wenn die LA z.B. mit Mehrarbeit geplant werden?
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