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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf Arbeitgeber in die email Postfächer gucken

C
Calais
Jan 2018 bearbeitet

hallo Forum, unser AG möchte in das Postfach einer Kollegin gucken, die gekündigt wurde. In einer BV haben wir hinterlegt, dass ohne Kenntnis und Zustimmung des Mitarbeiters die email nicht eingesehen werden darf. Gilt das über die Kündigung hinaus, bzw. über das Ende des Kündigungsschutzverfahrens? Wenn man davon ausgeht, dass tatsächlich ein paar wichtige Informationen für den AG in diesem Postfach liegen (und vieles, was vielleicht besser ungesehen bleibt..), wie könnte man hier vorgehen? Danke Calais

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Community-Antworten (3)

M
martinez

27.10.2014 um 15:34 Uhr

Ich würde ihn in einem laufenden Kündigungsschutzverfahren auf keinen Fall die Zustimmung geben.

Vielleicht fehlen ihm ja jetzt die rechtlichen Gründe um die Kündigung durch zu kriegen und er hat die Hoffnung das er hier was findet.

Ich würde diese Bitte schriftlich ablehnen mit Hinweis auf die BV.

Mitarbeiterin ist ja noch so lang Angestellt wie das Verfahren lauft, wenn nicht sogar länger :)

Gruß

G
gironimo

27.10.2014 um 20:25 Uhr

BV ist BV. Maßgeblich wäre für mich auch, ob der BR der Kündigung widersprochen hat und ein K-Schutzprozess ansteht. Solange würde ich auf die Einhaltung der BV drängen.

Nehmt doch einfach mal Kontakt mit der Kollegin auf und besprecht das Thema mit Ihr.

P
paula

28.10.2014 um 12:56 Uhr

und wenn der AG einfach schaut und trotzdem etwas für den Kündigungsschutzprozess findet kann er es wahrscheinlich nicht nutzen, da es vermutlich in der Anhörung zur Kündigung nicht genannt war. Ggf. müsste er nachschieben.

Ein Beweisverwertungsverbot würde wohl nicht greifen. Seit dem ominösen Lippenstifturteil des BAG schaut es da eher mau aus

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