Darf Arbeitgeber in die email Postfächer gucken
hallo Forum, unser AG möchte in das Postfach einer Kollegin gucken, die gekündigt wurde. In einer BV haben wir hinterlegt, dass ohne Kenntnis und Zustimmung des Mitarbeiters die email nicht eingesehen werden darf. Gilt das über die Kündigung hinaus, bzw. über das Ende des Kündigungsschutzverfahrens? Wenn man davon ausgeht, dass tatsächlich ein paar wichtige Informationen für den AG in diesem Postfach liegen (und vieles, was vielleicht besser ungesehen bleibt..), wie könnte man hier vorgehen? Danke Calais
Community-Antworten (3)
27.10.2014 um 15:34 Uhr
Ich würde ihn in einem laufenden Kündigungsschutzverfahren auf keinen Fall die Zustimmung geben.
Vielleicht fehlen ihm ja jetzt die rechtlichen Gründe um die Kündigung durch zu kriegen und er hat die Hoffnung das er hier was findet.
Ich würde diese Bitte schriftlich ablehnen mit Hinweis auf die BV.
Mitarbeiterin ist ja noch so lang Angestellt wie das Verfahren lauft, wenn nicht sogar länger :)
Gruß
27.10.2014 um 20:25 Uhr
BV ist BV. Maßgeblich wäre für mich auch, ob der BR der Kündigung widersprochen hat und ein K-Schutzprozess ansteht. Solange würde ich auf die Einhaltung der BV drängen.
Nehmt doch einfach mal Kontakt mit der Kollegin auf und besprecht das Thema mit Ihr.
28.10.2014 um 12:56 Uhr
und wenn der AG einfach schaut und trotzdem etwas für den Kündigungsschutzprozess findet kann er es wahrscheinlich nicht nutzen, da es vermutlich in der Anhörung zur Kündigung nicht genannt war. Ggf. müsste er nachschieben.
Ein Beweisverwertungsverbot würde wohl nicht greifen. Seit dem ominösen Lippenstifturteil des BAG schaut es da eher mau aus
Verwandte Themen
Unternehmen möchte einen externen IdentityCheck machen !?
Hallo zusammen, unsere amerikanische Firma (mit Niederlassung in D - 7 MA, einköpfiger BR) wurde im Dez. 2025 von einer anderen amerikanischen Firma übernommen - soweit so schlecht. Alle MA in D haben
E-Mail am Arbeitsplatz/Zugriff auf persönliche PF
ÄlterHallo, wir haben eine neue Richtlinie für Internet und E-Mail-Nutzung in der Fa. Dort heißtes: "Abschnitt 4.1 und 4.2 der IuK-Richtlinie legen fest, dass die E-Mail Postfächer nur für betriebliche
E-mail Postfach BR -Vorsitzender & BR Stellvertreter
Älterhallo bei uns gibt es ein E.Mail Postfacher BR -Vorsitzender & BR Stellvertreter es gibt auch ein Postfach gesamt BR . Wir sind 7 Standortbetriebsräte . Ich habe das Gefühl das vieles zwiesc
Email für Ersatzmitglieder
ÄlterHallo liebe Kollegen und Kolleginnen, unserer Gremium besteht aus 7 Mitgliedern. Jeder von uns hat eine eigene Email-Adresse. So haben wir Zugang auf eine Zentrale Email-Adresse des Betriebsrates.
Zugriff auf eMail-Postfach scheidender Mitarbeiter - Sache des Datenschutzes, um die sich der BR kümmern muss?
ÄlterHallo zusammen, zur Zeit verlassen wg betriebsbedingter Kündigungen etliche Mitarbeiter die Firma. Nun ist es so, dass jeder MA i.d.R. auf dem Firmen-eMail-Postfach neben arbeitsbezogenem Schriftverk