Erstellt am 26.10.2014 um 17:31 Uhr von Moreno
Nicht böse nehmen aber wenn Ihr über 200 AN vertreten wollt aber überhaupt keine Ahnung habt dann solltet Ihr einfach mal anfangen Betriebsratsseminare zu machen.
Erstellt am 26.10.2014 um 17:52 Uhr von nicoline
Bis ihr BR Seminare beschlossen, diese besucht habt und das Gelernte auch umsetzen könnt, vergeht viel zu viel Zeit.
Sofern ein Gespräch mit dem AG keine Einsicht bringt oder gebracht hat, gehört auf die Tagesordnung für Eure nächste Sitzung die Beschlussfassung der Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur zunächst außergerichtlichen Durchsetzung der Rechte des Betriebsrates im Falle des § 38 und 40 BetrVG. Sucht Euch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, telefoniert vorher mit ihm/ihr, schildert Eure Situation und bittet um Hilfe, bei der Beschlußformulierung => das alles natürlich nur, wenn ihr Euch auch wehren wollt.
Erstellt am 26.10.2014 um 19:28 Uhr von Moreno
Ach Nicoline dann entlässt der AG doch wieder Mitarbeiter :-) ne wenn ein Betriebsrat überhaupt keine Ahnung hat in so einem großen Betrieb muss er sich erst das Handwerkzeug holen. Das neue BR Büro und die Freistellung kann auch noch in drei Monaten passieren.
Erstellt am 26.10.2014 um 20:05 Uhr von Hoppel
@ nilly
Wenn ein AG "spontan" so argumentiert, sollte Euer BR bzw. Euer Wirtschaftsausschuss extrem hellhörig werden.
Ein AG will Geld verdienen und macht Filialen nicht einfach mal so dicht, nur weil der BR vom Recht einer Freistellung Gebrauch macht. Forscht nach!!!
Was Euer BR-Büro betrifft >> ArbG Essen, 10.09.1999, Az. 2 BV 74/97
"Der Betriebsrat hat ferner auch Anspruch darauf, daß das ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellende angemessene Büro so beschaffen ist, daß Arbeitnehmer, die den Betriebsrat aufsuchen wollen, dies unkontrolliert tun können."
Da würdet Ihr Euch gegen einen Büroraum neben der GF sicherlich wehren können!
Erstellt am 27.10.2014 um 18:09 Uhr von gizmodolein
Hallo,
es bringt den Arbeitgeber nichts wenn ihr unter 200 MA seit, da immer der Zeitpunkt der Wahl zählt. Also auch mit 190 ändert sich nicht. Sollte sich innerhalb von 2 Jahren die Belegschaft um 50 Prozent verändern (noch oben bzw unten) muss neu gewählt werden. Aber auch wenn er 30 MA entlässt zählt die Freistellung. Außerdem dürft Ihr bei jeder Kündigung mitentscheiden. Und nach dieser Aussage von eurern Arbeitgeber .....
MfG
Erstellt am 27.10.2014 um 18:34 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hoppel):
"Ein AG will Geld verdienen und macht Filialen nicht einfach mal so dicht, nur weil der BR vom Recht einer Freistellung Gebrauch macht."
Naja, die spontane Rechnung des Arbeitgebers könnte ja in etwa so aussehen:
Ein freigestelltes BRM kostetmich im Jahr 50 k€. Die Filiale in Hintertupfingen hat dieletzten Jahre gerade mal eine schwarze Null erwirtschaftet, dann kann ich durch deren SchließungmeineErtragssituation um 50 k€ verbessern...
Zitat (gizmodolein):
"es bringt den Arbeitgeber nichts wenn ihr unter 200 MA seit, da immer der Zeitpunkt der Wahl zählt."
Ncht bei den Freistellungen nach § 38.
Zitat (gizmodolein):
"Außerdem dürft Ihr bei jeder Kündigung mitentscheiden."
Wurde das BetrVG geändert?
Erstellt am 27.10.2014 um 20:17 Uhr von Hoppel
@ Pjöööng
Ich denke, dass wir uns hier einig sind. Der AG würde die Filiale in Hintertupfingen sicherlich nicht schließen, wenn sie ihm reichlichen Gewinn in die Kasse spült.
Dieser BR muss m.E. aufpassen, dass der AG den Schwarzen Peter nicht dem BR zuschiebt und jetzt die Gunst der Stunde nutzt ...
"Liebe Arbeitnehmer, leider muss ich Ihnen die Kündigung aussprechen. Dafür dürfen Sie sich bei dem von Ihnen gewählten Betriebsrat bedanken! ..."
@ gizmodolein
Die Sache mit dem § 13 BetrVG übst Du besser nochmal ... und bei der Gelegenheit, solltest Du Dich auch noch mal mit dem § 38 BetrVG beschäftigen. :-)
Erstellt am 27.10.2014 um 23:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hoppe):
"Ich denke, dass wir uns hier einig sind."
Siehtganz dnach aus.