Hallo in die Runde,

unser Betriebsrat vertritt einen gemeinnützigen Verein auf Landesebene. Unter demselben Namen und mit denselben Aufgaben gibt es weitere Vereine in anderen Bundesländern und auf Bundesebene, die ebenfalls teilweise Betriebsräte haben.

Haben wir Anspruch auf Austausch mit den VertreterInnen dieser Betriebsräte - z. B. zum Abgleich von Betriebsvereinbarungen - während der Arbeitszeit? Oder hätten unsere Vereinsvorstände (Arbeitgeber) das Recht, diesen Austausch zu unterbinden?

Dürfen wir für Treffen mit VertreterInnen anderer Betriebsräte Reise- und Übernachtungskosten geltend machen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!