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Treffen mit anderen Betriebsräten

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JuliusFF
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde,

unser Betriebsrat vertritt einen gemeinnützigen Verein auf Landesebene. Unter demselben Namen und mit denselben Aufgaben gibt es weitere Vereine in anderen Bundesländern und auf Bundesebene, die ebenfalls teilweise Betriebsräte haben.

Haben wir Anspruch auf Austausch mit den VertreterInnen dieser Betriebsräte - z. B. zum Abgleich von Betriebsvereinbarungen - während der Arbeitszeit? Oder hätten unsere Vereinsvorstände (Arbeitgeber) das Recht, diesen Austausch zu unterbinden?

Dürfen wir für Treffen mit VertreterInnen anderer Betriebsräte Reise- und Übernachtungskosten geltend machen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

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Community-Antworten (3)

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paula Akzeptiert

24.10.2014 um 13:59 Uhr

Erfahrungsaustausch mit anderen BRs ist nicht unbedingt Aufgabe des BR. In Eurer Konstellation würde mir da aber eine gute Argumentation einfallen :)

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Pjöööng

24.10.2014 um 15:46 Uhr

Lediglich wegen einer Namens- und Aufgabengleichheit kann ich keine Notwendigkeit, z.B. Betriebsvereinbarungen abzugleichen.

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paula

24.10.2014 um 18:11 Uhr

habe ja auch nur gesagt, dass mir eine Argumentation einfallen würde :)

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