Erstellt am 23.10.2014 um 15:15 Uhr von Hoppel
@ fulli
Ihr habt lediglich drei BRM in den BA gewählt, sonst aber auch nichts.
Wenn Ihr Ersatzmitgieder bestimmen wollt, ist das natürlich möglich, setzt aber einen entsprechenden Beschluss und die Wahl von Ersatzmitgliedern voraus (die müssen aber aus den Reihen der ordentlichen BRM gewählt werden!).
Erstellt am 23.10.2014 um 16:16 Uhr von Lotte
Hallo fulli,
im BetrVG ist für die Wahl von Ersatzausschussmitgliedern kein besonderes Wahlverfahren vorgesehen. Wichtig ist, was Hoppel schon schrieb.
Noch was anderes: jedem bei Euch ist schon klar, dass man sich auch selbst wählen darf?
LG Lotte
Erstellt am 23.10.2014 um 22:14 Uhr von Kucki
@ fulli
Ersatzmitglieder werden erst dann in einem separaten Wahlgang gewählt, wenn die Vorschlagsliste erschöpft ist.
Bis das der Fall ist, rutschen die nicht direkt gewählten listenabhängig nach.
Derjenige, der hier keine Stimme bekommen hat, ist auch nicht gewählt und ihr habt nur einen Ersatz.
Eine Besonderheit gibt es aber bei der Vertretung des Vorsitzenden, Stellvertreter und Minderheitenvertreter, wenn der BR hierzu keine Vertretungsregelung getroffen hat. Diese wären in separaten Wahlgängen zu wählen.
So zumindest das LAG Niedersachsen mit Beschluss vom 05.09.2007 - 15 TaBV 3/07
Interessant hierzu auch:
LAG Düsseldorf, 08.05.2012 - 16 TaBV 96/11
Zur Ersetzung eines ausscheidenden Gesamtbetriebsausschussmitglied; Analoge Anwendung …
LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2012 - 5 TaBV 13/12
Zur Unwirksamkeit interner Betriebsratswahlen bei Ladung falscher Ersatzmitglieder …
Erstellt am 27.10.2014 um 10:58 Uhr von Lotte
Hallo Kucki,
dass bei einer Wahl zu einem BA die Nichtgewählten (soweit sie eine Stimme erzielen konnten) automatisch Ersatzmitglieder des BA sind, hast Du dazu eine Quelle?
LG Lotte