Erstellt am 20.10.2014 um 21:54 Uhr von Pickel
Natürlich seid ihr hier in der Mitbestimmung, die Messung selber ist aber natürlich ein berechtigtes Anliegen. Sorgt aber zB dafür dass die Messergebnisse nicht mit personenbezogenen Daten verknüpft werden.
Erstellt am 20.10.2014 um 22:33 Uhr von ganther
Pickel das MBR erkläre einmal. ..
Erstellt am 20.10.2014 um 22:49 Uhr von Pickel
Ganther, die Daten werden sicherlich informationstechnisch erfasst. Und schon ist der Tigerloewe drin.
Erstellt am 20.10.2014 um 23:17 Uhr von ganther
Oh Du heilige Glaskugel! Und wenn du schon so was unterstellst : schreib es auch hin!
Erstellt am 20.10.2014 um 23:25 Uhr von Pjöööng
Mir erschließt sich noch nicht ganz, wie eine Zählung der an den einzelnen Kassen wartenden Kunden eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der AN ermöglichen soll.
Erstellt am 20.10.2014 um 23:37 Uhr von Pickel
Ach Ganther, man braucht sicher nicht zu viel Verstand um zu wissen dass solche Untersuchungen heute nicht mehr mit Zettel und Bleistift ausgewertet werden. Es ist also absolut sicher keine Unterstellung sondern zutreffendes MBR.
Dass das Zählen der Kunden keine MA-Beurteilung zulässt ist sicher Fakt. Dass so manch ein Marktleiter diese Daten aber bei der Gelegenheit gleich mitverwursten will, sicherlich nicht unwahrscheinlich. Und hier ist dann eben der BR gefragt.
Erstellt am 21.10.2014 um 00:43 Uhr von Pjöööng
Zitat Pickel:
"Dass das Zählen der Kunden keine MA-Beurteilung zulässt ist sicher Fakt."
Danke! Danke!! Und nochmals: Danke!!!
Und mit welcher gesetzlichen Regelung willst Du dann das MBR begründen?
Zitat Pickel:
"Dass so manch ein Marktleiter diese Daten aber bei der Gelegenheit gleich mitverwursten will, sicherlich nicht unwahrscheinlich."
Mag ja sein, aber was sagtes über den AN aus, wenn bei ihm die Schlangen immer besonders lang sind (beliebtester Kassierer des Marktes?) oder immer besonders kurz (schnellster Kassierer des Marktes?)?