Dürfen Abstimmungsergebnisse der Belegsschaft / dem Arbeitgeber mitgeteilt werden?

Nicht namentlich wie Herr Müller hat mit ja gestimmt, Herr Meier mit nein sondern nur das Gesamtergebnis z.B:

Einstimmig angenommen
oder
fünf ja Stimmen, eine nein Stimme und eine Enthaltung?

Besten Dank für euere Hilfe im Voraus!