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Privater Server für Betriebsratsarbeit zulässig?

S
Subbii
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsräte!

Bei uns ist gerade schlechte Laune, der Chef hat mir und anderen Mitarbeitern untersagt, Internet und die Computer zu privaten Zwecken zu nutzen, und hat auch die Benutzung von Geräten im Privatbesitz untersagt. Jetzt habe ich aber als BR-Vorsitzender ein paar Features eingeführt, die unsere Firmen-EDV einfach nicht bieten kann. So haben die Gremien-Mitglieder ein Passwort für meinen privat bei mir zu Hause stehenden sicheren https-Server, auf dem ich regelmäßig Material bereitstelle zwecks Vorbereitung auf die nächste Sitzung. Den kann man von überall ansurfen, und nicht nur innerhalb der Firma. Das ist für viele wichtig, da nicht alle Zugang zum Intranet haben. Frage ist nun: Ist die Verbindung zu meinem privaten Server vom Arbeitsplatz aus zulässig? Immer vorausgesetzt, es geht um Betriebsrats-Inhalte, die meist von mir hochgeladen, und von BR-Mitgliedern heruntergeleden werden. Datenbanken mit Personaldaten sind NICHT dabei. Eher passende Lektüre zu anstehenden Themen.

Und nein, wir haben keine BV zum Intranet / Internet.

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Community-Antworten (7)

L
Löffel

15.10.2014 um 09:27 Uhr

Was hat denn "Private Nutzung" mit Betriebsratsarbeit zu tun? Betriebsratsarbeit ist nicht privat. Aber das nur so nebenbei.

Überzeuge doch den Arbeitgeber einfach mal durch "Gehorsam". Soll bedeuten:

Sitzungsvorbereitung, -einladung, etc. alles in Schriftform und persönliche Besuche bei den Betriebsratsmitgliedern. Info an den Arbeitgeber, wie viel Arbeitszeit vorher und wie viel Arbeitszeit nachher "verbrannt" wurde.

W
Widder

15.10.2014 um 11:01 Uhr

Ich bin kein IT - Fachmann, halte aber die Verbindung Arbeitsplatz - privater Server für äußerst Bedenklich, bzw. nicht zulässig.

Macht eure BR - Tätigkeiten komplett im Betrieb, und da du ja anscheinend auf diesem Gebiet fit bist, dürfte es mit der Sicherheit kein Problem geben.

Eure privaten Geräte, Handy usw. dürft ihr in eurer Freizeit ( Pause) nach Lust und Laune benutzen.

M
Matze

15.10.2014 um 11:12 Uhr

Ich halte es für sehr riskant, Betriebsinformationen Zuhause zu sammeln. Geheimhaltungspflichtige Infos könnte durch Manipulation des Heimservers (Malware etc.) in die Öffentlichkeit geraten. Dir würde es dann angelastet. Auch Betriebsratstätigkeit gehört in den Betrieb! Du machst Dich als Betriebsrat angreifbar. Vielmehr könnte dies ein Grund sein, einen betrieblichen Server zur Verfügung zu stellen.

Auch die private Nutzung von Betriebsinventar, insbesondere EDV-Anlagen, könnte zur Gefährdung betrieblicher Interessen führen (z.B. Missbrauch betriebssensibler Daten). Dies alles sind Gründe, die Abmahnungen und außerordenliche Kündigungen nach sich ziehen können.

G
gironimo

15.10.2014 um 11:25 Uhr

der Chef hat mir und anderen Mitarbeitern untersagt, Internet und die Computer zu privaten Zwecken zu nutzen<

Das kann er doch tun

und hat auch die Benutzung von Geräten im Privatbesitz untersagt<

geht natürlich auch - und teilweise über die Ordnung im Betrieb.

So gesehen - das alles hat doch nichts mit der BR-Arbeit zu tun.

Meine persönliche Meinung: Moderne IT-Technik ist auch im BR-Büro hilfreich und nicht mehr wegzudenken. Trotzdem: Erfolgreiche BR-Arbeit wird auf anderem Wege generiert.

H
Hartmut

15.10.2014 um 12:17 Uhr

Wir sollten da schärfer trennen zwischen zwei verschiedenen Dingen: (1) Private Nutzung des Internets, (2) Private Server im Internet.

Die private Nutzung ist also untersagt. Ok, nix zu machen. Streng genommen ist damit sogar die private Nutzung von Informationen auf dem Firmenserver untersagt. Richtet euch danach, Zuwiderhandlung ist riskant, wie schon gesagt wurde.

Das hat aber alles nix mit der Bereitstellung UND Nutzung rein dienstlicher Informationen zu tun, die auf einem Server im Privatbesitz ruht. Wenn auf diesem Server nachweislich nur Fachartikel abrufbar sind, dann ist es ja egal, wer ihn betreibt.

R
Rattle

15.10.2014 um 13:02 Uhr

Hallo,

unbedingt eine BV dazu abschließen und es gehört auch die Nutzung des Internetzes dazu, für den BR unerlässlich. Aber Privat ist Privat und kann zu Konsequenzen für den Arbeitnehmer führen.

MFG

S
Snooker

15.10.2014 um 16:24 Uhr

@Subbii

Ich kann Dich gut verstehen. Ich selber habe früher mehr am Privatem Rechner gemacht (gerade das bestellen von Leihwagen, beantragen und Buchen von Lehrgängen) als wie am BR PC. Dennoch haben die Kollegen hier recht. Das ein ist Privat und das andere ist Dienst. Mein Tipp ne externe Festplatte per usb. Was mich an Deinem Eingangsthraed aber stutzig macht, Du schreibst: der Chef hat mir und anderen Mitarbeitern untersagt Dies klingt für mich so, als wenn nur ein gewisser Kreis dieser Anordung unterliegt und nicht dem gesamten Betrieb.

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