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Betriebsartsschreiben hinten herum

M
Maxwolf
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo,

darf ein Betriebsrat abfällige und missgünstige Schreiben über eine Abteilung verfassen und Diese ohne vorherige Rücksprache mit den Betroffenen an die Geschäftsleitung weitergeben. Worauf sich dann Nachteile für Beschäftigte und den Abteilungsleiter ergeben. Basis sind subjektive Meinungen Einzelner.

Gruß Max

1.07602

Community-Antworten (2)

G
gironimo

07.10.2014 um 09:59 Uhr

Da musst Du schon konkreter werden.

Grundsätzlich kann der BR Kraft seines Amtes handeln und braucht dazu nicht die Zustimmung der Belegschaft. Diese hat dem BR durch die Wahl legitimiert. Dazu gehören auch kritische Äußerungen jeglicher Art.

Worauf sich dann Nachteile für Beschäftigte und den Abteilungsleiter ergeben<

Genau das darf natürlich nicht geschehen. Aber mit diesem Problem müsst Ihr Euch dann an den BR wenden.

P
paula

07.10.2014 um 11:41 Uhr

Worauf sich dann Nachteile für Beschäftigte und den Abteilungsleiter ergeben<

selbst das darf der BR. Vielleicht hat er ja aus seiner Sicht gute Gründe dafür. Fragt den BR warum er so agiert und legt doch Eure Sicht der Dinge dar. Ich würde dem BR auch sagen, dass ich auch erwartet hätte, dass er diese Meinung schon vor dem Schreiben an die GL einholen würde

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