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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unternehmensberatung beobachtet Mitarbeiter am Arbeitsplatz

S
Solra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben seit Kurzem eine Unternehmensberatung im Haus.

Uns interessiert nun Folgendes: Zusätzlich zu mündlichen Interviews mit allen Mitarbeitern beobachtet die Unternehmensberatung auch einzelne Mitarbeiter (ca. 40% der Belegschaft) für einen ganzen Tag lang am Arbeitsplatz. Sie setzt sich hinter den Mitarbeiter, schaut auf den Bildschirm, notiert sich, was der Mitarbeiter genau macht, notiert sich die Uhrzeiten, also wieviel Zeit er für jede einzelne Tätigkeit braucht. Er notiert auch, wann und wie lange er Telefongespräche führt.

  • Ist dieses Dabeisein und Beobachten am Arbeitsplatz durch eine externe Unternehmensberatung zulässig?
  • Und wenn ja: Nur mit Zustimmung des Mitarbeiters, oder darf der Mitarbeiter das verweigern?
  • Kann der Betriebsrat das unterbinden?
  • Welche Gesetze können hier greifen

Wir würden uns freuen, wenn jemand Informationen dazu hat oder Erfahrungen dazu mit uns teilt.

Besten Dank im Voraus!

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Community-Antworten (4)

S
Snooker

06.10.2014 um 14:25 Uhr

Bei Unternehmensberatern sollte der AG den BR immer mit ins Boot holen; denn egal wo Du anpackst ....egal wo Du schaust ist die Mitbestimmung quer durchs BertVG.

Und bedenkt, eine Unternehmensberatung ist einzigst und allein dazu da Kosten ein zu sparen. Kosten einsparen heißt immer, ohne Ausnahme Personaleinsparung. Und beobachtet nie da wo gerade der Unternehmensberater guggt; sondern immer die Arbeitsplätze davor und dahinter. Habe das Prozedere mit einem großen Namenshaften Unternehmensberater der einem großen Stuttgarter Autohersteller angehört hinter mir.

G
gironimo

06.10.2014 um 15:16 Uhr

Benutzen die Unternehmensberater Formulare mit standardisierten Fragestellungen (§ 94 BetrVG, Personalfragebogen)?

Habt Ihr schon von Eurem Informationsanspruch beim AG gebrauch gemacht (§§ 80, 92, 90 und andere BetrVG)? Welchen Auftrag hat der Berater, welche Daten werden erfasst, wie wird ausgewertet und und und.....

Ansonsten, nehmt Euch einen Stuhl und setzt Euch neben den Unternehmensberater und macht Euch zeitgleich ebenfalls Notizen. Das erweckt die Aufmerksamkeit des AG.

P
Pickel

06.10.2014 um 18:22 Uhr

Ihr seid bei den Prozessen voll in der MB drin. Aber macht euch keine Illusion: Die Beratung wird der AG in jedem Fall durchbekommen, zur Not durch Ersetzung eurer MB. Ihr könnt höchstens einzelne Bereiche anpacken, was beachtet werden muss (zB Weritergabe an den AG nur nach Abteilungen aonymisiert).

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