Erstellt am 30.09.2014 um 15:36 Uhr von gironimo
Der Betriebsausschuss und seine Größe sind im BetrVG geregelt.
Was aber soll es überhaupt für einen Sinn machen, dass gesamte Gremium zum Ausschuss zu ernennen.
Ausschüsse haben den Sinn der Arbeitsteilung.
(Meinst Du mit Gesamtbetriebsrat den gesamten Betriebsrat oder doch GBR??? Der BR kann nicht aus 10 Mitgliedern bestehen)