Erstellt am 26.09.2014 um 13:34 Uhr von Topas
Erstellt am 26.09.2014 um 13:41 Uhr von zekizeki
Topas Danke für die schnelle Antwort.
Weißt du vielleicht under welchem § ich das lesen kann ?
Erstellt am 26.09.2014 um 13:46 Uhr von rolfo
Muss nicht, aber die Stellenausschreibung muss geschlechtsneutral sein
Erstellt am 26.09.2014 um 13:50 Uhr von Pickel
Solange ihr keine interne oder tarifliche Vereinbarung habt, gibt es keine Vorgabe die das bestimmt.
Es ist grundsätzlich der qualifiziertere Bewerber vorzuziehen. Nur bei Gleichstand (in der Realität quasi so nie zu definieren) müsste der AG sich dieser Diskussion stellen.
Erstellt am 26.09.2014 um 17:12 Uhr von Moreno
Als Betriebsrat geht es Euch nichts an wenn die Stellenausschreibung geschlechtsneutral war reicht es. Sollte sich eine Bewerberin diskriminiert fühlen kann sie ja dagegen klagen. Aber anregen beim Arbeitgeber auch mal eine Frau zu nehmen würd ich schon.
Erstellt am 26.09.2014 um 18:08 Uhr von Moreno
Kleiner Zusatz jetzt werden vielleicht viele schreien wenn der Arbeitgeber gegen das AGG verstösst kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern. Na der wirder immer die Qualifikation des Bewerbers den er einstellen möchte besser bewerten.
Erstellt am 26.09.2014 um 18:12 Uhr von gironimo
Ihr solltet im Vorfeld auf Basis des § 80 Abs. 1 Nr 2a BetrVG einmal mi6t demm AG dieses Thema diskutieren und auch im Zuge des § 92a BetrVG konkrete Vorschläge machen, wie das Ziel erreicht werden kann.
Da es da auch um das Thema Qualifizierung für eine Position geht, kommt Ihr mit §§ nicht weit. Eine praktische Hanrangehensweise ist besser.