Fragen zur Gründung eines Betriebsrates
DA in unserem Betrieb sehr viele unzumutbare Sachen passieren, diese im Detail aufzulisten würde den Rahmen sprengen, überlegen 3 mutige Arbeiter einen Betriebsrat zu gründen.
-Metallbetrieb ca. 65 Mitarbeiter -die Firma ist nicht in der IG Metall
Fragen:
-Hätte die Einführung eines Betriebsrates Nachteile wenn man den Job irgendwann wechseln will? Nach dem Motto: Den stellen wir nicht ein da es ein "Rebell" ist
-Wir sind 3 Personen des Vertrauens, haben dann alle 3 den Sonderkündigungsschutz
-Ab wann würde der Kündigungsschutz zählen (hoffentlich ab dem Aufhängen der Wahlplakate)
-Was passiert wenn der Chef ausrastet und die Wahlplakate runterreissen würde
-Kann der Chef eiunschüchternd neben der Wahlurne stehen das sich keiner traut zu wählen
-wieviele müssten uns mindestens wählen
-Kann bei dem Ausrufen der Wahl der Chef ein Maulwurfteam aufstellen in der Hoffnung das diese mehr Stimmen erhalten, wir dadurch keinen Kündigungsschutz erhalten und an Ort und Stelle aus dem Betrieb fliegen
-Wie können wir uns Schützen wenn schon ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Wahl ein starkes Mobbing entsteht
-Müssen wir als Einzelpersonen bei einer Gewerkschaft eintreten
Community-Antworten (3)
16.09.2014 um 23:31 Uhr
Natürlich müsst Ihr nicht bei der Gewerkschaft eintreten, aber es wäre zu empfehlen. Die kennen sich nämlich mit so was aus... Zum Rest der Fragen: -Im Zeugnis haben Betriebsratstätigkeiten (mit wenigen Ausnahmen) nichts zu suchen, der neue AG sollte davon also nichts mitbekommen. Übrigens soll es auch Firmen geben, die solche Lete gerne einstellen, weil sie Verantwortung übernehmen. -Alle Kandidaten haben 6 Monate Kündigungsschutz ab Aufruf zur Wahlversammlung bzw. ab Tag der Kandidatur. Betriebsratsmitglieder sowieso, nachrückende Mitglieder nur eingeschränkt. -Wenn der Chef ausrastet und die Wahlplakate runterrreißt, macht er sich strafbar. Aber u.a. dafür wäre eine vorherige Abstimmung mit der Gewerkschaft sinnvoll. Die kann dann nämlich ohne Repressalien Strafanzeige stellen. -Klar kann der Chef an der Wahlurne stehen. Nützt nur nix. Wenn auch nur die Kandidaten wählen, ist die Wahl gültig. Eine Mindestbeteiligung gibt es nicht. -Schutz vor Mobbing: s.o., Gewerkschaft. Die hat dafür die richtigen Anwälte, und für Mitglieder kostenlos.
17.09.2014 um 00:08 Uhr
Ergänzend:
§ 15 Abs. 3a KSchG: "Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung nach § 17 Abs. 3, § 17a Nr. 3 Satz 2, § 115 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes einlädt oder die Bestellung eines Wahlvorstands nach § 16 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 4, § 17a Nr. 4, § 63 Abs. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 oder § 116 Abs. 2 Nr. 7 Satz 5 des Betriebsverfassungsgesetzes beantragt, ist vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; der Kündigungsschutz gilt für die ersten drei in der Einladung oder Antragstellung aufgeführten Arbeitnehmer (...)
Allerdings, wenn der Chef "ausrastet" konstruiert er eben u.U. einen Grund zur fristlosen Kündigung. Und er stellt sich nicht an die Urne sondert schüchtert die AN und Kandidaten schon vorher ein.
Darum ist der Rat von AlterMann schon gut, wenn Ihr Euch der Hilfe der Gewerkschaft bedienen könntet. Ihr solltet halt Mitglied werden.
So gesehen >die Firma ist nicht in der IG Metall< das geht ja auch nicht. Nur AN können Mitglied werden. Und wenn Ihr drei Mitglied werdet, hat Euer Betrieb eine Gewerkschaft, die im Betrieb vertreten ist.
17.09.2014 um 14:18 Uhr
Ergänzend dazu aber:
-
Je nach Branche und Region fragen AG auch gerne noch einmal mündlich beim vorherigen Arbeitgeber nach, wie sich der Bewerber so gemacht hat. Und dass dann telefonisch nicht das Wort BR fällt, dafür würde ich keine Hand ins Feuer legen.
-
Der AG kann wenn er euch feindlich gesinnt ist, natürlich inoffiziell eine AG-freundliche Liste initieren. Erfahrungsgemäß erhält diese Liste dann auch zumindest soviele Stimmen, dass es für einen Sitz reicht. Je nachdem, wie viele von euch in den BR wollen, könnte das den Kündigungsschutz beeinflussen. Aber auch normale Mitarbeiter, die sich im BR einsetzen wollen, könnten sich zur Wahl stellen - und euren langfristigen KSchutz gefährden.
Verwandte Themen
Gründung KBR, zur Verdeutlichung mal einige Fragen dazu
Sacht mal.... bezüglich meiner Recherche bin ich auf eine Fragestellung für mich gestoßen. Und zwar handelt es sich um die KBR Gründung als solches. Ich bin zwei oder dreimal über den Punkt gestolpert
Gründung eines BR nur mit Hilfe der Gewerkschaft
Hallo Alle, Frage zur Gründung eines BR. In unserem kleinen Betrieb (ca. 20 MA) halte ich, womöglich als Einziger, die Gründung eines BR für notwendig. Jemand anders zu fragen, ob er/sie bei der Gr
Gründung eines Betriebsrates im Verein?
Wir sind ca. 60 beschäftigte eines eingetragenen Vereins und planen die Gründung eines Betriebsrates. Informationen über Voraussetzungen und Vorgehen bei der Gründung sind ausreichend vorhanden aber w
Frage zur Gründung; weit über 100 Filialen die meistens nicht mit mehr als 3-4 Personen besetzt sind - Ist in diesem Falle die Gründung eines gemeinsamen Betriebsrates möglich?
Hallo zusammen, ich hab eine grundsätzliche Frage, und zwar hat unsere Firma weit über 100 Filialen die meistens nicht mit mehr als 3-4 Personen besetzt sind. Ist in diesem Falle die Gründung ein
Rückzug von der Mitarbeit bei der BR Gründung möglich?
In unserem Start-Up Unternehmen (15 MA) soll ein Betriebsrat gegründet werden. Eine gute Sache, fand ich spontan. Als ich darauf angesprochen wurde als 3. MA den Aufruf zur Informationsveranstaltung u