Liebe Kluge,
unsere Geschäftsleitung möchte zeitgleich - also nicht vorab - darüber informiert werden, wenn wir einen Aushang für die MA machen, d.h. konkret er möchte ihn nicht erst sehen, wenn der Aushang "hängt" sondern bei sich im PC finden, damit er nicht durch Dritte erst diese Mitteilung bekommt. Ich denke, wir machen Aushänge ohne ihn davon in Kenntnis zu setzen. Er würde wahrscheinlich bei jedem Aushang was dagegen haben, was wir schreiben, auch wenn es nur Sachen sind, die wir aus dem BertVG an unsere MA zur Info geben. Das machen wir schon deswegen, weil er sich z.B. nicht an unsere Mitbestimmungsrechte hällt. Wie seht ihr das? Oder gibt es dazu auch Infos?
Vielen Dank
Indira