Aushänge am Infobrett
Liebe Kluge, unsere Geschäftsleitung möchte zeitgleich - also nicht vorab - darüber informiert werden, wenn wir einen Aushang für die MA machen, d.h. konkret er möchte ihn nicht erst sehen, wenn der Aushang "hängt" sondern bei sich im PC finden, damit er nicht durch Dritte erst diese Mitteilung bekommt. Ich denke, wir machen Aushänge ohne ihn davon in Kenntnis zu setzen. Er würde wahrscheinlich bei jedem Aushang was dagegen haben, was wir schreiben, auch wenn es nur Sachen sind, die wir aus dem BertVG an unsere MA zur Info geben. Das machen wir schon deswegen, weil er sich z.B. nicht an unsere Mitbestimmungsrechte hällt. Wie seht ihr das? Oder gibt es dazu auch Infos? Vielen Dank Indira
Community-Antworten (7)
14.08.2014 um 14:43 Uhr
Was spricht dagegen? Auch das ist ein Teil der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
14.08.2014 um 14:43 Uhr
Das ist eine Überlegung, die Ihr selbst anstellen müsst und zählt zu dem Punkt "vertrauensvolle" Zusammenarbeit.
Vielleicht ist Euer Chef auch bereit, seine Aushänge erst vorab mit Euch zu besprechen; und sicherlich läuft er doch auch einmal am schwarzen Brett vorbei.
Ich würde es eher ablehnen, ihn vorab zu informieren.
14.08.2014 um 15:20 Uhr
er fordert ja nur gleichzeitig. Die Info ist also doch eh raus. Ich erachte das nur für fair. Würde aber auch von ihm das gleiche einfordern ;)
14.08.2014 um 16:05 Uhr
Danke Euch, war sehr hilfreich für uns
14.08.2014 um 17:26 Uhr
Ist wie ich finde eine Selbstverständlichkeit das zu machen. Die Situation, dass er selber am schwarzen Brett einen (langen) Text lesen soll oder darauf von MA angesprochen wird, ohne diesen bisher am Brett gesehen zu haben ist sehr unglücklich.
Mir ist ehrlich gesagt schleierhaft, was euch außer Machtspielchen davon abhält. Wie angesprochen, solltet ihr im Gegenzug natürlich auch über BR-thematische Aushänge per Mail erfahren.
14.08.2014 um 20:49 Uhr
Wir versenden umsere Aushänge zusätzlich per Email an Verteiler "Alle". Dann bekommt der Chef sie gleichzeitig mit den KollegInnen. Vorherige Übermittlumg an den Chef: Nein, wozu auch?
15.08.2014 um 11:11 Uhr
Danke seesee, sehr gute Idee, Pickel Machtspielchen liegen uns fern, aber die GL hat noch nichts von der Informationspflicht an den BR gehört, geschweige denn von Wahrung der Mitbestimmungspflicht. Indira
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