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Aushänge über Mitarbeiter

M
MaikB
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Chef einen Mitarbeiter Namen an einer Informationstafel aushängen nur weil er Unpässlich ist auf der Arbeit? Herr ..... ..... ist bis einschließlich Freitag , 08.08.2014 nicht anwesend. Ist das nicht wie an den Pranger gestellt.

1.59208

Community-Antworten (8)

K
Kölner

06.08.2014 um 17:23 Uhr

Was ist daran schlimm?

H
Husmeester

06.08.2014 um 18:02 Uhr

"Nicht anwesend" heisst ja nicht das er krank ist . Er könnte auch in Urlaub sein oder auf einem Lehrgang . Ich finde die Info vom AG neutral und nicht anprangernd und daher vollkommen in Ordnung .

P
Pjöööng

06.08.2014 um 18:06 Uhr

... es kommt drauf an ...

Einnen Pranger sähe ich darin zumindest dann nicht, wenn "alle" abwesenden Mitarbeiter aufgeführt werden.

Allerdings sehe ich das aus datnetschutzgesichtpunkten eher kritisch, da diese personenbezogene Datum damit betriebsöffentlich wird, aber sicherlich nicht jeder dieses Datum benötigt.

H
Hartmut

07.08.2014 um 08:05 Uhr

Hallo MaikB, rechtlich spricht nichts gegen einen neutralen Hinweis, jemand sei zur Zeit nicht anwesend. Das kann je nach Berufsfeld (zB Unfallärzte) sogar notwendig sein.

Aber du schreibst ja, der Aushang geschieht 'nur weil er unpässlich ist'. (Ich gehe davon aus, dass das Wort 'er' sich auf den Mitarbeiter bezieht, nicht auf den Chef.)

Wenn das stimmt, also wenn der Aushang tatsächlich NUR geschieht, weil jemand erkrankt ist, dann ist das möglicherweise ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot. Das geht dann gar nicht! Sprecht doch mal den Chef darauf an. Was sagt er denn dazu?

M
MaikB

07.08.2014 um 09:33 Uhr

Hallo, erst mal vielen Dank für eure Antworten.

natürlich ist das nicht die einzige Möglichkeit die Abwesenheit bekannt zu geben. In der heutigen Zeit hat ja jeder einen E-Mail Account ( ich sag mal im Büro über die Firma). Urlaub wird ja auch nur in einem Urlaubsplan oder Dienstplan ausgehängt. Aber das man jemanden separat aushängt, weil er nicht da ist ( Krank )find nicht normal. Eine E-Mail vom Chef oder die Sekretärin an die jeweiligen Vorgesetzten würde doch reichen. Aber wie sieht es denn mit der Würde des Menschen aus. Wenn sich jemand dadurch beleidigt fühlt oderabgestempelt. Wenn man dafür nichts kann.

N
Nubbel

07.08.2014 um 09:43 Uhr

erstens, nicht jeder hat nen mail account. zweitens steht da abwesend. drittens, wenn das Kollektiv üblich ist, sollte der einzelne an seinen gefühlen arbeiten

M
MaikB

07.08.2014 um 09:49 Uhr

Nein das ist erst seit gestern neu. Man macht es einfach ohne zu Fragen oder mit dem BR abzusprechen. Ich will doch nur mal wissen ob es rechtens ist. Ob Sie in der Führungslinie machen können was sie wollen.

X
xumuimhxer

07.08.2014 um 13:16 Uhr

@MaikB

Nochmal zusammenfassend:

Es ist nicht grundsätzlich unzulässig. Beispielgründe für eine Unzulässigkeit wurden oben genannt.

Euren Einzelfall werden wir hier im Forum nicht abschließend bewerten können. Hier spielen auch die Tätigkeit des betroffenen ANs und die Betriebsabläufe in Eurem Betrieb eine große Rolle. Ich würde euch empfehlen, einen Sachverständigen (Rechtsanwalt) zu bestellen, falls Ihr vermutet, dass eine Gruppe von AN betroffen sein könnten.

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