Erstellt am 06.08.2014 um 15:23 Uhr von Kölner
Erstellt am 06.08.2014 um 16:02 Uhr von Husmeester
"Nicht anwesend" heisst ja nicht das er krank ist . Er könnte auch in Urlaub sein oder auf einem Lehrgang . Ich finde die Info vom AG neutral und nicht anprangernd und daher vollkommen in Ordnung .
Erstellt am 06.08.2014 um 16:06 Uhr von Pjöööng
... es kommt drauf an ...
Einnen Pranger sähe ich darin zumindest dann nicht, wenn "alle" abwesenden Mitarbeiter aufgeführt werden.
Allerdings sehe ich das aus datnetschutzgesichtpunkten eher kritisch, da diese personenbezogene Datum damit betriebsöffentlich wird, aber sicherlich nicht jeder dieses Datum benötigt.
Erstellt am 07.08.2014 um 06:05 Uhr von Hartmut
Hallo MaikB, rechtlich spricht nichts gegen einen neutralen Hinweis, jemand sei zur Zeit nicht anwesend. Das kann je nach Berufsfeld (zB Unfallärzte) sogar notwendig sein.
Aber du schreibst ja, der Aushang geschieht 'nur weil er unpässlich ist'. (Ich gehe davon aus, dass das Wort 'er' sich auf den Mitarbeiter bezieht, nicht auf den Chef.)
Wenn das stimmt, also wenn der Aushang tatsächlich NUR geschieht, weil jemand erkrankt ist, dann ist das möglicherweise ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot. Das geht dann gar nicht! Sprecht doch mal den Chef darauf an. Was sagt er denn dazu?
Erstellt am 07.08.2014 um 07:33 Uhr von MaikB
Hallo,
erst mal vielen Dank für eure Antworten.
natürlich ist das nicht die einzige Möglichkeit die Abwesenheit bekannt zu geben. In der heutigen Zeit hat ja jeder einen E-Mail Account ( ich sag mal im Büro über die Firma). Urlaub wird ja auch nur in einem Urlaubsplan
oder Dienstplan ausgehängt. Aber das man jemanden separat aushängt, weil er nicht da ist ( Krank )find nicht normal. Eine E-Mail vom Chef oder die Sekretärin an die jeweiligen Vorgesetzten würde doch reichen.
Aber wie sieht es denn mit der Würde des Menschen aus. Wenn sich jemand dadurch beleidigt fühlt oderabgestempelt. Wenn man dafür nichts kann.
Erstellt am 07.08.2014 um 07:43 Uhr von Nubbel
erstens, nicht jeder hat nen mail account.
zweitens steht da abwesend.
drittens, wenn das Kollektiv üblich ist, sollte der einzelne an seinen gefühlen arbeiten
Erstellt am 07.08.2014 um 07:49 Uhr von MaikB
Nein das ist erst seit gestern neu. Man macht es einfach ohne zu Fragen oder mit dem BR abzusprechen. Ich will doch nur mal wissen ob es rechtens ist. Ob Sie in der Führungslinie machen können was sie wollen.
Erstellt am 07.08.2014 um 11:16 Uhr von xumuimhxer
@MaikB
Nochmal zusammenfassend:
Es ist nicht grundsätzlich unzulässig. Beispielgründe für eine Unzulässigkeit wurden oben genannt.
Euren Einzelfall werden wir hier im Forum nicht abschließend bewerten können. Hier spielen auch die Tätigkeit des betroffenen ANs und die Betriebsabläufe in Eurem Betrieb eine große Rolle. Ich würde euch empfehlen, einen Sachverständigen (Rechtsanwalt) zu bestellen, falls Ihr vermutet, dass eine Gruppe von AN betroffen sein könnten.