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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aushänge werden verzögert oder blockiert

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hasenretter
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR hat einige Aushänge im Schaukasten der FA versucht aufzuhängen. eine Mitarbeiter Befragung,ein anschreiben an den AG das Betriebsvervassungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz für jedermann zugängig Auszuhängen,und ein anmahnen zur Einhaltung der Unfall verh. Vorschriften da wir nur einen Schaukasten haben wird unser Begehren blockiert.ist das schon eine Behinderung der BRs ?

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Community-Antworten (3)

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pirat

22.05.2010 um 02:24 Uhr

@hasenretter, der AG muss Gesetze, seinen Betrieb betreffend, auslegen.

"da wir nur einen Schaukasten haben"........lässt sich ändern.....

Der AG muss dem BR unter anderem die für seine Arbeit erforderlichen Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen (§ 40 Absatz 2 BetrVG). Dazu gehört die Bereitstellung einer Anschlagsfläche, eines sogenannten „Schwarzen Brettes“.....

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hasenretter

22.05.2010 um 15:05 Uhr

#der AG muss Gesetze, seinen Betrieb betreffend, auslegen.#

ja nee iss klar,dann ist es ja kein Problem,weil bei uns gibt es nur eins........."SEINS" und das ändert er so wie er grad drauf ist.Er ist über 80 und die gut drauf Tage
selten. Nur soviel,wenn wir einen Kugelschreiber brauchen werden wir wohl einen Prozess beim Bundesgerichtshof veranlassen müssen.Na gut ist ein bisschen übertrieben das Landesarbeitsgericht sollte reichen.Ich könnte so weiter machen.Hilfe wäre dringend von Nöten,im Moment versuche ich unsere Leute dazu zu bewegen in die IGM einzutreten teils mit Erfolg einige sind aber so eingeschüchtert und haben schlicht weg Angst,und auch das Geld fehlt.Keine Tarifbindung,4€ drunter,usw........

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peters

22.05.2010 um 23:08 Uhr

Ich würde alsbald eine eigene Pinnwand beantragen. Die muss ja nicht viel Kosten, falls der Chef sich wegen einer Sperrholzplatte in die Hosen macht. Aber auf jeden Fall sollte der BR der alleinige Herr über sein Schwarzes Brett sein.

Ob es allerdings Sinn macht, alle denkbaren Gesetze aufzuhängen, wage ich zu bezweifeln. Da reicht ein Schwarzes Brett nicht mehr, sondern man bräuchte die Seitenwand einer Turnhalle. Und die Leser bekämen eine steifen Nacken.

Vielleicht wäre ja auch ein Regal mit einer kleinen Gesetzessammlung im BR-Büro denkbar. Und am Schwarzen Brett nur eine Liste, was es dort zu finden gibt.

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