Anhörungsfrist bei ordentlicher personenbedingter Kündigung
Hallo, bei der Anhörung des Betriebsrates zu geplanten Kündigung eines behinderten Mitarbeiters müssen wir eine Frist einhalten(§102 Abs2) 7 Tage. Gilt die Frist ab dem Tag des Erhalts des Anhörungsbogens? Oder ab dem nächsten Tag 7 Tage?
Community-Antworten (1)
05.08.2014 um 21:30 Uhr
@ Holli
Fristen im Rahmen der § 99 / § 102 BetrVG beginnen prinzipiell erst am Tag nach Zugang der Anhörung zu laufen!
Ist bei dem Kollegen eine Schwerbehinderung anerkannt oder ist er gleichgestellt? Dann darf die Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen werden, so der Kollege länger als 6 Monate bei Euch beschäftigt ist.
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