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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anhörungsfrist bei ordentlicher personenbedingter Kündigung

H
holli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei der Anhörung des Betriebsrates zu geplanten Kündigung eines behinderten Mitarbeiters müssen wir eine Frist einhalten(§102 Abs2) 7 Tage. Gilt die Frist ab dem Tag des Erhalts des Anhörungsbogens? Oder ab dem nächsten Tag 7 Tage?

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Community-Antworten (1)

H
Hoppel

05.08.2014 um 21:30 Uhr

@ Holli

Fristen im Rahmen der § 99 / § 102 BetrVG beginnen prinzipiell erst am Tag nach Zugang der Anhörung zu laufen!

Ist bei dem Kollegen eine Schwerbehinderung anerkannt oder ist er gleichgestellt? Dann darf die Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen werden, so der Kollege länger als 6 Monate bei Euch beschäftigt ist.

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