Hallo,
bei der Anhörung des Betriebsrates zu geplanten Kündigung eines behinderten Mitarbeiters müssen wir eine Frist einhalten(§102 Abs2) 7 Tage.
Gilt die Frist ab dem Tag des Erhalts des Anhörungsbogens?
Oder ab dem nächsten Tag 7 Tage?