Minderheitengeschlecht und Elternzeit
Hallo,
wir sind 7 BR-Mitglieder. Die Männer haben 4 Sitze, die Frauen 3. Das Minderheitengeschlecht sind in unserem Betrieb die Männer. Nun geht eine unserer Kolleginnen Ende des Jahres in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Das nachrückende Ersatzmitglied ist auch männlich. Spielt die Geschlechterverteilung eine Rolle, wenn das Minderheitengeschlecht ausreichend vertreten ist? Müssten wir eine Frau nachrücken lassen? Oder ist das in diesem Falle egal?
Community-Antworten (2)
23.07.2014 um 17:10 Uhr
Der Mann rückt nach. Es ist nur darauf zu achten, dass das Minderheitengeschlecht mit mindestens x (gemäß Wahlausschreiben) Mitgliedern vertreten ist. Mehr geht immer.
23.07.2014 um 17:42 Uhr
Vielen Dank!
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Ersatzmitglied Minderheitengeschlecht
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zu Ersatzmitgliedern. Ein BRM (Minderheitengeschlecht) Liste 3 ist in Urlaub und von der Liste 3 habe ich für die nächste BR-Sitzung ein Ersatzmitglied des gleichen Ges
Bestimmung Ersatzmitglieder bei Berücksichtigung des Minderheitengeschlecht
ÄlterEin 15‘er BR-Gremium. Zusammengesetzt aus 3 Listen (5+5+5). Minderheitengeschlecht (Frauen) muss mit 3 Sitzen vertreten sein. Jede Liste stellt 1 ordentliches weibliches BR-Mitglied. Folgende Situat
Minderheitengeschlecht hat alle Sitze?
ÄlterHallo zusammen. Bin zwar schon lange im BR aber eine Servicefirma hat BR-Wahl und eine Frage zum Minderheitengeschlecht gestellt die ich nicht so recht beantworten konnte. Sie haben 13 und 11 Beschä
Habe ich es immer noch nicht verstanden?
Älterrkoch schrieb: "Muß eine Geschlechterquote berücksichtigt werden und ist diese nicht erfüllt sucht man in dieser Liste (nach d´Hond) nach dem nächsten passenden Bewerber, dieser rückt in den BR auf, d