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Minderheitengeschlecht und Elternzeit

K
KatharinaC
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind 7 BR-Mitglieder. Die Männer haben 4 Sitze, die Frauen 3. Das Minderheitengeschlecht sind in unserem Betrieb die Männer. Nun geht eine unserer Kolleginnen Ende des Jahres in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Das nachrückende Ersatzmitglied ist auch männlich. Spielt die Geschlechterverteilung eine Rolle, wenn das Minderheitengeschlecht ausreichend vertreten ist? Müssten wir eine Frau nachrücken lassen? Oder ist das in diesem Falle egal?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

23.07.2014 um 17:10 Uhr

Der Mann rückt nach. Es ist nur darauf zu achten, dass das Minderheitengeschlecht mit mindestens x (gemäß Wahlausschreiben) Mitgliedern vertreten ist. Mehr geht immer.

K
KatharinaC

23.07.2014 um 17:42 Uhr

Vielen Dank!

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