sorry, muss nochmal darauf zurückkommen.

Wenn eine BV in Regelungen des MTV eingreift (ohne Öffnungsklausel) wäre sie ja eigentlich unwirksam (Thema wurde bereits behandelt).

Nun ist es aber so, dass einige MA durch die BV besser gestellt sind, die gleiche Anzahl MA aber davon profitieren würde, wenn die BV unwirksam wäre und etliche andere MA überhaut nicht davon berührt werden.

Im BR ist nun eine hitzige Diskussion entfacht, was nun mit der BV passieren soll.

Der AG scheint über Jahre hinweg nicht gemerkt zu haben, dass er auf Grund der BV an einige MA Zahlungen leistet die er nicht leisten müsste. Von daher besteht im Moment nicht die Gefahr, dass der AG die BV zur Sprache bringen wird.

Der BR ist ja zum Wohl der AN tätig. Aber wie hat sich der BR zu verhalten wenn seine Entscheidung für einen Teil Nachteile bringt und für den anderen Vorteile?