Betriebsbedingte Kündigung mit GdB
Hallo in die Runde. Folgendes Szenario: Abteilungsleitung mit GdB soll betriebsbedingt gekündigt werden, da seine Aufgaben auf Kollegen übetragen wurden und verbleibende Tätigkeiten outgesourct werden sollen. Ist eine Kündigung hier die korrekte Vorgehensweise? Bzw. müsste dem MA nicht eine alternative Stelle im Betrieb angeboten werden, eventuell nicht in gleicher Position aber ähnlich, bzw. monetär ähnlich vergütet? Zweite Frage hierzu: 1. SBV im Urlaub, 2. SBV zugleich BR-Vorsitzender im Haus, 3. SBV auch im Haus. Kann die 2. SBV hier an die 3. SBV abtreten mit der Begründung als BRV schon im Boot zu sein oder muss er in diesem Fall als SBV und BR aktiv werden. Und wird bei falscher Herangehensweise der Beschluss, bzw. das Statement hier, ich sage mal, anfechtbar bei einem potenitellen Rechtsstreit? Danke schon mal für euer funidertes Wissen.
Community-Antworten (1)
27.09.2022 um 00:53 Uhr
Lies mal dies:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Betriebsbedingt.html#tocitem1
zur zweiten Frage ... 2. SBV ist im Haus und somit muss diese auch tätig werden (BRV oder nicht) und darf das auch nicht weitergeben.
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