Erstellt am 08.07.2014 um 13:51 Uhr von Pjöööng
Was verkauft Ihr denn? Diätprodukte?
Erstellt am 08.07.2014 um 14:05 Uhr von gironimo
Der AG hat sicherlich in einer seiner AG-Zeitschriften von dem Urteil gelesen, wo eine AN nicht eingestellt wurde, weil sie zu dick ist. Das Arbeitsgericht hat dem AG recht gegeben.
Ich würde mich an dieser Stelle aber in keiner Weise verrückt machen lassen.
Wenn es eine derartige Regel im Betrieb geben sollte, wären dies jedenfalls Auswahlrichtlinien, die der Mitbestimmung unterliegen. Und als BR würde ich da eher dazu neigen zu sagen : Keine Verhandlungsbereitschaft.
Erstellt am 08.07.2014 um 14:20 Uhr von colrabi
Ich weiss ja nicht was euer AG da vor hat. Dem Betriebsfrieden dient es sicherlich nicht. Männer gibt es offensichtlich nicht in eurem Betrieb. Übergewicht ist leider nicht als gesetzlicher Diskriminierungsgrund aufgeführt, insofern kann der AG da schon mal über die Strenge schlagen. Gironimo hat jedenfalls recht damit, dass ihr eine solche Regel für den Betrieb auf keinen Fall verabschieden dürft. Auch kann der AG der Betroffenen Frau nicht einfach so kündigen. Nicht mit der Begründung "Übergewicht", da lachen sich die Arbeitsrichter schlapp und nach 30 Jahren ohne Beanstandung findet sich eher schwer ein anderer Grund. Auf der anderen Seite kann der BR die Gelegenheit nutzen und ein betriebliches Gesundheitssystem o.ä. zu installieren versuchen und das Bewusstsein der Belegschaft schärfen. Dient dem Schutz der AN und wirkt vertrauensbildend gegenüber dem AG...trotzdem würde ich den AG zuerst fragen, was die Aktion bewirken soll.
Erstellt am 08.07.2014 um 19:38 Uhr von Hoppel
http://www.hensche.de/Diskriminierung_wegen_Uebergewichts_Uebergewicht_ist_keine_Behinderung_Arbeitsgericht_Darmstadt_12_06_2014.html
Erstellt am 08.07.2014 um 19:43 Uhr von Topas
:) Wer auch immer sich die Story ausgedacht hat, bitte auch an den Postillon weiterleiten!