Hallo zusammen,

wir haben eine alte BV Dienstjubiläum, die "gilt für alle Arbeiternehmer, die vor dem 01.04.2003 in das Unternehmen eingetreten sind.". Nun sagte mir ein Kollege, dass dies trotzdem für alle gelte, da so ein Ausschluss neuer MA nicht rechtens wäre. Nur leider habe ich dazu bei meiner Recherche nichts gefunden. Was meint ihr dazu?