Erstellt am 23.09.2022 um 13:22 Uhr von Pickel
wer so eine Behauptung aufstellt, soll diese auch begründen.
Sofern die Abgrenzung sachlich begründbar ist, ist sie auch zulässig
Erstellt am 23.09.2022 um 13:32 Uhr von Deh
Seine Begründung: Habe es gegogelt. Würde die neuen MA diskriminieren.
Aus der BV sind die Gründe für die Abgrenzung nicht ersichtlich, Unterlagen habe ich keine mehr dazu gefunden.
Erstellt am 23.09.2022 um 14:08 Uhr von GabrielBischoff
Die Leute können ja viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Vor allem wird sich an der Praxis nicht viel ändern, nur weil der Kollege durch die Weltgeschichte googlet.
Mit welchem Auftrag ist denn der Kollege an dich herangetreten?
Erstellt am 23.09.2022 um 15:33 Uhr von Pickel
Diskriminierung ist nicht per se verboten. Das Argument reicht definitiv nicht.
Erstellt am 23.09.2022 um 17:12 Uhr von ganther
es ist den Betriebsparteien nicht verboten für bestimmte Gruppen Arbeitsbedingungen zu verändern. Gerade solche Regelungen zu Jubi sind in vielen Unternehmen zu finden und nicht zu beanstanden