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BV für neue Mitarbeiter nicht gültig?

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Deh
Sep 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben eine alte BV Dienstjubiläum, die "gilt für alle Arbeiternehmer, die vor dem 01.04.2003 in das Unternehmen eingetreten sind.". Nun sagte mir ein Kollege, dass dies trotzdem für alle gelte, da so ein Ausschluss neuer MA nicht rechtens wäre. Nur leider habe ich dazu bei meiner Recherche nichts gefunden. Was meint ihr dazu?

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Community-Antworten (5)

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Pickel

23.09.2022 um 15:22 Uhr

wer so eine Behauptung aufstellt, soll diese auch begründen. Sofern die Abgrenzung sachlich begründbar ist, ist sie auch zulässig

D
Deh

23.09.2022 um 15:32 Uhr

Seine Begründung: Habe es gegogelt. Würde die neuen MA diskriminieren.

Aus der BV sind die Gründe für die Abgrenzung nicht ersichtlich, Unterlagen habe ich keine mehr dazu gefunden.

G
GabrielBischoff

23.09.2022 um 16:08 Uhr

Die Leute können ja viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Vor allem wird sich an der Praxis nicht viel ändern, nur weil der Kollege durch die Weltgeschichte googlet.

Mit welchem Auftrag ist denn der Kollege an dich herangetreten?

P
Pickel

23.09.2022 um 17:33 Uhr

Diskriminierung ist nicht per se verboten. Das Argument reicht definitiv nicht.

G
ganther

23.09.2022 um 19:12 Uhr

es ist den Betriebsparteien nicht verboten für bestimmte Gruppen Arbeitsbedingungen zu verändern. Gerade solche Regelungen zu Jubi sind in vielen Unternehmen zu finden und nicht zu beanstanden

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