Hallo, was passiert wenn der Betriebsratsvorsitzende zurücktritt? Meiner Meinung nach ist doch der Stellvertreter zunächst mal dann der erste Vorsitzende und sollte dann eine Neuwahl einleiten. Dazu muss er dann aber doch von seinem Amt zurücktreten oder wer soll sonst die Neuwahl leiten?
Bitte nur Antworten mit fundierter Fachkenntnis und unter Angabe von Gesetzestexten wo die Meinung begründet nachvollziehbar ist.
Danke im vorraus.