Erstellt am 01.07.2014 um 15:23 Uhr von gironimo
ich finde, man soll nicht päpstlicher sein als der Papst. Warum sollte man dem einen das Seminar verwehren und dem anderen nicht? Und wenn es doch Gründe gibt, kann man die doch in einem TOP diskutieren und ggf. einen entsprechenden Beschluss fassen.
Erstellt am 01.07.2014 um 19:18 Uhr von Moreno
Also ich würde die Beschlüsse für Seminare immer einzeln machen. Angenommen Beschluss lautet Fritz Heinz und Karl machen Arbeitsrecht 1 in ..... Jetzt wird Heinz krank was ist mit dem Beschluss? Gehen die beiden jetzt allein oder muss ein neuer Beschluss her usw. Und jeder Pc hat doch ne Kopierfunktion da brauch ich vielleicht zwei Minuten mehr für Einladung und Protokoll.
Erstellt am 02.07.2014 um 12:50 Uhr von kikki
Ich hatte i.d. Sitzung den Antrag gestellt daraus 2 TOP`s zu machen, wurde von der BR-Vors. abgelehnt. Die Vors. war vor 2 Jahren schon auf einem solchen Seminar daher sehe ich nicht ein dass sie dieses noch einmal besuchen sollte, daher hätte ich mit nein gestimmt die andere Kollegin hatte dieses Seminar noch nicht also hätte ich mit ja gestimmt.
Kann sie meinen Antrag einfach so ignorieren????? Mir muß doch die Gelegenheit gegeben werden individuell abzustimmen sonst können wir uns das ja auch sparen.
Wer kann mir mal einen Tip geben wo ich so etwas genau nachlesen kann.
Erstellt am 02.07.2014 um 16:08 Uhr von Xantippe
Hallo kikki,
ich glaube da solltet ihr euch im Gremium generell zu einigen. Wir haben bisher bei Schulungen auch pro Schulung (auch mit mehreren Teilnehmern) einen TOP gemacht. ich werde das morgen mal bei uns zur Diskussion stellen.
Wir haben bisher unsere Schulungsthemen für das ganze Jahr möglichst in einer Sitzung beschlossen. Macht ihr das auch so oder sollte manvielleicht nur Quartalsweise die Seminare raussuchen und beschließen?
Erstellt am 02.07.2014 um 16:48 Uhr von Kulum
§29 Abs.3 BetrVG evtl, aber ob du dir mit dem Quatsch Freunde machst?
Ansonsten macht der BRV die TO und muss sich theoretisch von niemanden sagen lassen wie er diese gliedert. Dafür habt ihr den BRV gewählt. Du scheinst das einzige BRM zu sein dem dieses Vorgehen nicht passt. Deine Einwände sollten im Protokoll stehen und damit solltest du es gut sein lassen
Erstellt am 02.07.2014 um 17:13 Uhr von Pjöööng
Selbstverständlich ist es sinnvoll, Abstimmungen zusamenzufassen wenn es "passt". Will ich für jedes BRM eine Gesetzessammlung und einen Basiskommentar beschaffen, so zergliedere ich das ja auch nicht in 46 Beschlüsse.
Insofern ist es antürlich auch völlig richtig, eine Schulung auf die zwei BRM gehen .ollen als einen TOP zu behandeln. Wenn dann aber bei der Diskussion sich herausstellt, dass eine Behandlung in einem Beschluss nicht möglich ist, dann muss man aus diesem einen TOP halt zwei Abstimmungen machen. Spätestens wenn ein BRM separate Abstimmungen verlangt, hat dies der BRV entweder umzusetzen, oder zumindest dieses Verlangen zu diskutieren und ggf. zur Abstimmung zu geben.
So lange es keinen sachlichen Grund gibt, dass die beiden BRM zusammen auf das Seminar gehen, sind es im Grunde genommen zwei getrennte Vorgänge, die aber innerhalb eines TOPs verhandelt werden können.