Erstellt am 30.06.2014 um 20:58 Uhr von metallica
Ja, das Mitglied kann der Sitzung ohne Angabe von Gründen fernbleiben.
Nein, ihr könnt das Mitglied nicht abwählen.
Dort hilft nur ein Gespräch im Gremium um die Relevanz eurer Arbeit gemeinsam festzulegen. Wenn jemand monatelang in einem leeren Sitzungszimmer wartet, kann es auch dem ernsthaftesten BR irgendwann vergehen.
Erstellt am 30.06.2014 um 21:23 Uhr von Moreno
Na lese doch mal den Paragraf 23 BetrVG durch.
Erstellt am 30.06.2014 um 21:38 Uhr von boston
Danke für den Hinweis auf 23.Hatte ich schon gelesen! Konnte aber nichts zu den Pflichten BR Mitglied zu dem von mir beschriebenen Fall finden! Im BetrVG wird nur zum Thema Vorsitzender etwas beschrieben! Entschuldigt nur bei Krankheit oder Urlaub!!!
Erstellt am 30.06.2014 um 21:49 Uhr von Moreno
Na es geht da auch nicht um einzelnes Fernbleiben von Sitzungen. Wenn einer keine Lust hat ne Sprechstunde zu machen dann muss es halt ein anderer machen. Als erstes würde ich das bei ner Sitzung offen ansprechen.
Erstellt am 30.06.2014 um 22:34 Uhr von gironimo
Ihr werdet ihn nicht durch Zwang zum guten BR machen. Entweder Ihr überzeugt ihn im offenen Gespräch oder ihr versucht ohne seine "Leistung" auszukommen. Leider gibt es immer wieder solche Kollegen, wo man sich fragt, warum sie überhaupt BR geworden sind. Vielleicht hat er auch vorlieben, wo er sich mehr einbringt.