Erstellt am 28.06.2014 um 22:03 Uhr von Orion
Schau dir die Beiträge unter dem blauen Button (Betriebsratswahl) einmal genauer an. Dort findest Du alles Wichtige.
Erstellt am 28.06.2014 um 22:21 Uhr von AbisZ
Nehmt kontakt mit eurer zuständigen Gewerkschaft auf, man kann nie genug Unterstützung haben.
Erstellt am 29.06.2014 um 08:22 Uhr von wischwasch
"Kann das jeder machen?" Ja - und eben auch die Gewerkschaft.
"da es schon Kündigungen diesbezüglich gab" § 15 Abs. 3a KSchG :(3a) Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung nach § 17 Abs. 3, § 17a Nr. 3 Satz 2, (...) des Betriebsverfassungsgesetzes einlädt oder die Bestellung eines Wahlvorstands nach § 16 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 4, (...) des Betriebsverfassungsgesetzes beantragt, ist vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig (...).
Außerdem Wahlordnung zum BetrVG lesen.
Erstellt am 29.06.2014 um 09:29 Uhr von Hoppel
@ JennyH
"Meine frage, wer schickt denn überhaupt die Einladung zur Betirbsversammlung? Kann das jeder machen?"
§ 17 Abs.3 BetrVG: "Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen."
Mehr als drei AN sollten auf gar keinen Fall einladen, da nur drei wahlberechtigte Einladende durch § 15 KschG geschützt sind.
"Ist der der die Einladung schickt auch automatisch im Wahlvorstand?"
Nein!
"Und wie wird der Wahlvorstand von den Arbeitnehmern gewählt?"
In der Betriebsversammlung werden formlos Vorschläge für die Zusammensetzung des WV gemacht. Gewählt sind die wahlberechtigten AN, die die Mehrheit der Stimmen der an der Betriebsversammlung teilnehmenden AN auf sich vereinigen konnten.
Sind die Mitglieder des WV gewählt, muss durch die an der Betriebsversammlung teilnehmenden AN der/die Vorsitzende des WV gewählt werden. Hier greift ebenfalls das schon beschriebene Mehrheitsprinzip.
Es gibt sehr gute und ausführliche Leitfäden zur BR Wahl; falls Euer Betrieb nicht mehr als 50 AN zählt, greift das vereinfachte Wahlverfahren; darüber hinaus das normale Wahlverfahren.
Einfach mal > Leitfaden Betriebsratswahl vereinfachtes / normales) Wahlverfahren < googlen.