Erstellt am 20.06.2014 um 17:38 Uhr von AgendP
@Frischlinge,
du buchst doch das seminar mit oder ohne Übernachtung? mich würde als dein brv nur intressieren ob DU es willst. wenn ja würde ich es so beschliessen mit dem Argument NUR wer ausgeschlaffen ist kann vernüftig lernen und es sicher anwenden. der austausch ob nun fachlich oder privat gehört dazu, das weis der AG genau.
Erstellt am 21.06.2014 um 09:39 Uhr von gironimo
Du kannst ja auch geltend machen, dass der anschließende Gedankenaustausch "erfoderliche" BR-arbeit ist, die ebenfalls wissen im Sinne des § 37.6 BetrVG vermittelt.
Aber wende Dich mal an den Anbieter. Der kennt die Argumente des AG sicherlich und hat bestimmt schon die passende Antwort parat.
Erstellt am 21.06.2014 um 10:15 Uhr von blackjack
Bei einer pauschalierten Abrechnung durch den Veranstalter sind die Übernachtungskosten selbst dann erstattungsfähig, wenn das betreffende Betriebsratsmitglied nur 5 km von dem Seminarort entfernt wohnt.
http://www.waf-seminar.de/haeufig-gestellte-fragen