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Keine Freistellung für die Minderheit?

E
EightBall
Jan 2018 bearbeitet

Streit im Gremium um Freistellungen, ja. Unserem 19-köpfigen Gremium stehen 5 Freistellungen zu. Die 'alte Garde' im BR, die die Mehrheit stellt (14:5), darunter die beiden Vorsitzenden, will aber nicht mehr als 250% vergeben, 200 für eigene Leute und 50 'Alibi' für uns. Mehr brauchen wir nicht, heißt es von den Alten. Unsere zwei weiteren Vertreter (also der Minderheit), die sich auch teilweise freistellen lassen wollen, mussten sich in der Beratung für ihre Freistellungswünsche rechtfertigen, und wurden dann doch abgelehnt. Nein, brauchen wir nicht, unsere eigenen Freistellungen reichen, hieß es dann. Dabei wären wir insgesamt nur auf 320% gekommen, und ich bin sicher, die beiden 'Minderheitsvertreter' wollen sich positiv einbringen, ja. Ich meine auch, eine Rechtfertigung braucht es nicht. (Ist ja auch nur ein Vorwand der 'Mehrheit', ja.) Was meint ihr dazu.

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Community-Antworten (6)

B
BloodyBeginner

18.06.2014 um 09:51 Uhr

Wenn ihr die Freistellungsvorschläge als Listenvorschlag einreicht bekommt ihr ohne den Taschenrechner zu bemühen bei 2 Vorschlagslisten mindestens eine Freistellung

D
Dezibel

18.06.2014 um 10:05 Uhr

Was sind das für Prozente, die da vergeben werden?

G
gironimo

18.06.2014 um 10:11 Uhr

Ihr solltet schon darauf bestehen, dass dire Freistellungen nach den Regeln des § 38 BetrVG erfolgen. Und das hei0t, Ihr reicht einen Listenvorschlag ein (und die anderen ihren) und dann wird gewählt. Die Freistellungsverteilung geht dann wie bei der BR-Wahl nach dHondt.

P
Pjöööng

18.06.2014 um 11:09 Uhr

Ein Beschluss, nur 2kommairgendwas Freistellungen in Anspruch zu nehmen wäre meines Erachtens rechtswidrig.

Sofern sich mindestenns 5 BRM (oder entsprechend mehr bei Teilzeitlern) zur Wahl der Freistellung stellen, sind auch 5 Freistellungen zu wählen.

H
Hartmut

19.06.2014 um 07:37 Uhr

Ich schließe mich da gironimo an, in der Annahme, dass ihr alles versucht habt zu erklären, dass der Willen des Gesetzgebers Priorität hat vor persönlichen Befindlichkeiten. Der Schutz der Minderheit ist dem Gesetzgeber durchaus wichtig. Setzt euch vor der kommenden Gremiumssitzung zusammen in der 'Minderheitenliste' und legt euch einen eigenen Vorschlag für die Verhältniswahl (für die Freistellungen) zurecht. Schwört euch sozusagen darauf ein, diesen Vorschlag mit allen 5 Stimmen, die ihr habt, zu wählen, komme was wolle, ok? Dann hab ihr eine Freistellung (zu 100%) auf jeden Fall durch.

N
nicoline

19.06.2014 um 09:05 Uhr

Dezibel Was sind das für Prozente, die da vergeben werden? 5 Freistellungen = 500%

will aber nicht mehr als 250% vergeben, Die alte Garde hat nichts zu vergeben, das BetrVG regelt die Freistellungen, nicht die alte Garde. Erinnere Dich mal an diesen thread:

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=50802&keyword=freistellungen&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show

(da hatte sogar die Liste mit 4 Sitzen einen Anspruch auf eine Freistellung) und macht es genau so, wie Hartmut geschrieben hat. Würde mich nicht wundern, wenn die alte Garde überhaupt keine Ahnung hat von der Verhältniswahl bei Freistellungen.

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