W.A.F. LogoSeminare

Geschäftsordnung - Bildungsplanung

S
stefaniewolf
Jan 2018 bearbeitet

Eine Frage zur Geschäftsordnung. Das Internet kann mir nicht richtig bei der Definition des Punktes "Vorschläge für Bildungsplanung" geben. Was heißt genau "Bildungsplanung"''''?

Danke

1.85004

Community-Antworten (4)

G
gironimo

05.06.2014 um 10:09 Uhr

Bildungsplan des BR:

Naja - wer wann welche Seminare besuchen sollte ohne dass alle gleichzeitig fort sind. Also eine Sicherstellung der Funktionalität des Gremiums und der Qualifizierung der Betriebsräte.

Ob man so etwas braucht, hängt natürlich von der Größe des BR ab. Alles kann man da ohnehin nicht planen. Schließlich wird der Bildungsbedarf vom Betriebsgeschehen mitgeprägt. Da darf ein Plan dann auch nicht hinderlich sein.

M
Moreno

05.06.2014 um 11:13 Uhr

Ein Bildungsplan in der GO? Wo ist da der Sinn? Dann müsste ich ja bei jeder kleinen Veränderung (Kollege kann doch nicht, Seminar wird abgesagt usw. usw.) die GO ändern.

Bildungsplan ist schon gut für Grundseminare aber da erstell ich mir doch einfach ne Exel Liste die ich nach Bedarf ändern kann.

K
Kölner

05.06.2014 um 11:17 Uhr

@Moreno Naja. Manchmal hat ein GF mit einem BR einen Etat vereinbart und dann macht - logischerweise dieser Idee folgend - ein Bildungsplan Sinn. In der GO steht dann nur, dass man einen Bildungsplan hat - fertig. Deine Excel-Liste kann ich dann trotzdem noch führen!

Wenngleich: 'gironimo' hat schon den richtigen Hinweis gegeben, dass man nicht alles planen kann!

M
Moreno

05.06.2014 um 11:34 Uhr

Kölner ein Verweis in der GO auf den zu erstellenden Bildungsplan ist natürlich okay. Nur nicht den eigentlichen Plan in die GO schreiben da drehst ja durch. Ob das Kind jetzt Bildungsplan des Br heißt oder Seminarplanung nach §37.6 BetrVG ist ja wurscht :-)

Ihre Antwort