Erstellt am 27.05.2014 um 13:18 Uhr von Snooker
Ja Du musst in der Niederlassung deine Arbeit aufnehmen.
Wie Du das verhindern kannst? Nach dem 37iger morgens zur BR arbeit abmelden beim Vorgesetzten und abends wieder zurück melden zur arbeit.
Erstellt am 27.05.2014 um 14:28 Uhr von Kölner
Schlechter Tipp!
Fange an, dich über § 38 BetrVG zu informieren und nimm die arbeît wieder auf. Als GBRV wirst du sicher nicht mehr freigestellt werden.k
Erstellt am 27.05.2014 um 14:57 Uhr von Snooker
Hätte wohl diesen Smily dran setzen sollen ;-)
Der beste tipp hier ist eh...einfach akzeptieren was das Gremium entscheidet.
Erstellt am 27.05.2014 um 15:38 Uhr von gironimo
Wenn Du am Freitag schon weißt, dass Du am Montag morgen "erforderliche " (G)BR aufgaben wahrnehmen musst, kannst Du Dich ja schon am Freitag abmelden. Nirgends steht, dass das Abmelden Minutengenau zu erfolgen hat.
Wichtig erscheint mir Kölners Hinweis auf den 38er. Hier aus meiner Sicht insbesondere der Absatz 4:
"Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung nicht ausgeschlossen werden. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist diesem im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebs Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen. Für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinanderfolgende Amtszeiten freigestellt waren, erhöht sich der Zeitraum nach Satz 2 auf zwei Jahre. "
Da eröffnen sich neue Perspektiven. Suche das Gespräch mit dem AG (aber mache Dir vorher selber ein paar Gedanken, wie und was Du da erwartest - oder lasse Dich beraten).