Erstellt am 24.05.2014 um 07:16 Uhr von Hartmut
Hallo Tigerkralle, die Antwort ist ja. In der konstituierenden Sitzung (die meinst du sicher mit der 'ersten Sitzung', richtig?) wählt der neue Betriebsrat den neuen BRV, den neuen SBRV und den neuen BA (falls vorgeschrieben). Es empfiehlt sich m.E., bei der Gelegenheit noch ein paar weitere Dinge zu beschließen wie z.B. weitere Ausschüsse, Schulungen, Geschäftsordnung usw., aber das kann auch alles später folgen.
Erstellt am 24.05.2014 um 08:19 Uhr von Dezibel
In der konstituierenden Sitzung werden NUR der Vorsitzende und der Stellvertreter gewählt.
Alles andere wird in der nächsten normalen Sitzung geregelt, die ohne Weiteres gleich anschließend stattfinden kann.
Erstellt am 24.05.2014 um 15:44 Uhr von jHakka
Falsch!
Der BA muss bereits in der konstituierenden gewählt werden. Andernfalls wäre der BR überhaupt nicht geschäftsfähig.