Erstellt am 22.05.2014 um 11:20 Uhr von gironimo
Wenn die vier Jahre vorbei sind.
Wenn der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschließt.
Wenn die Zahl der BR-Mitglieder unter die Zahl der erforderlichen Mitglieder sinkt und keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden sind, die nachrücken könnten
Ansonsten siehe § 13 BetrVG.
Natürlich finden auch Neuwahlen statt, wenn das Gericht den BR auflöst (§ 23 BetrVG)