Erstellt am 19.05.2014 um 18:13 Uhr von eimelfred
müssen musst du nicht.
Wir legen es trotzdem vor. Bei den Spezialseminaren wird ja die Erforderlichkeit anders geprüft. Es ist dann besser der AG sagt im Vorfeld zum Seminar ja, als dass man im Nachgang mit dem AG über die Vergütung der Arbeitszeit streitet und der Seminaranbieter ggf. seinen Kosten nachläuft
Erstellt am 19.05.2014 um 18:35 Uhr von Kölner
Müssen vorgelegt werden...
Erstellt am 19.05.2014 um 19:57 Uhr von gironimo
Meine Meinung liegt dazwischen.
Welches Seminar der BR für das richtige hält, beschließt er selbst. Der AG hat nur in so fern einen Informationsanspruch, dass er erfahren will, wofür er eigentlich zahlt.
Darum ist es normal, dass man die Seminarbeschreibung (erhält man ja problemlos von allen Anbietern) beim AG mit einreicht. Und klar - ohne Kostenübernahmeerklärung kann es zu erheblichen Problemen kommen.
Erstellt am 19.05.2014 um 20:54 Uhr von Globus
hmmm, also auch ich sage, dass die seminarinhalte schon vorgelegt werden müssen - machen wir grundsätzlich - bei der bekanntmachung des ag zum beschluss des seminares. frei nach dem motto: der br hat beschlossen xy zu folgendem seminar zu entsenden..."
Wo ist das problem es so nciht zu machen?
Die erforderlichkeit kann dann der ag per Arbeitsgericht anzweifeln oder halt die zeitliche lage per einigungsstelle... ich denke, das ist so auch sinnvoll und notwendig im sinne der vertrauensvollen zusammenarbeit...
IMHO muß nicht nur der AG uns umfangreich informieren, sondern auch das Gremium und umfangreich bedeutet in meinen Augen mit der Benennung aller fakten...
Ich will mich jetzt nciht weiter aus dem fenster lehnen drum belasse ich es mit dieser meiner Meinung und der dazugehörigen interpretation meiner seits des BetrVG...