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Stützunterschrift

W
winterblume
Nov 2016 bearbeitet

muss man bei 14 Mann auch Stützunterschriften haben bei vereinfachten Wahl Wählerliste und Stimmzettel sind schon verschickt jetzt kommt einer der will die Stützunterschriften Liste hatten aber die letzten Wahlen auch keine Weil alles per Briefwahl geht

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Community-Antworten (5)

N
nicoline

17.05.2014 um 00:33 Uhr

§14 BetrVG Abs. 4 2. Halbsatz ; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte.

jetzt kommt einer der will die Stützunterschriften und Recht hat der eine.

hatten aber die letzten Wahlen auch keine dann war das bei den letzten Wahlen immer verkehrt.

Weil alles per Briefwahl geht Auch da muss man sagen, dass das u.U. nicht richtig gelaufen ist, dass alles per Briefwahl läuft. Vor allen Dingen aber hat die Briefwahl rein überhaupt gar nichts mit der Erfordernis der Stützunterschriften zu tun! Die braucht man immer für einen gültigen Wahlvorschlag, es sei denn, es ist eine Gewerkschaftsliste.

P
Pjöööng

17.05.2014 um 01:28 Uhr

Die Liste derStützunterschriften geht den Wähler nix an!

D
dummesGesicht

17.05.2014 um 10:48 Uhr

Siehe Wahlordnung und Betriebsverfassungsgesetz; Stützunterschriften brauchen die Wahlvorschläge, aber diese Stützunterschriften werden aber vom Wahlvorstand nicht veröffentlicht

N
nicoline

17.05.2014 um 14:47 Uhr

stimmt wohl, geht den Wähler nix an, aber, man braucht sie. Recht hat er, wenn er meint, dass ein Wahlvorschlag Stützunterschrifte braucht. Kein Recht hat er, diese zu sehen, wenn es denn welche gibt. Unrecht hat der WV, wenn er einen Wahlvorschlag für gültig erklärt, der keine Stützunterschriften hat.

H
Hoppel

18.05.2014 um 12:58 Uhr

@ winterblume

Stützunterschriften werden im Regelfall von demjenigen gesammelt, der den Wahlvorschlag aufgestellt hat. Und wenn ein Wahlvorschlag in Eurem Fall die mind. zwei Stützunterschriften aufweist, kann der Wahlvorschlag beim WV eingereicht werden.

KEIN Arbeitnehmer hat einen ANSPRUCH darauf, eine Stützunterschrift leisten zu können. Folglich kann auch kein Anspruch auf die Überlassung eines Wahlvorschlags inkl. der bislang geleisteten Stützunterschriften geltend gemacht werden.

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